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Luftreinhaltung muss Priorität haben

Deutsche Umweltverbände lehnen Pläne zur Änderung der Bodenverbrennungsanlage der Firma Sita Remedation GmbH in Herne entschieden ab

Bonn, Herne - Auf deutlichen Widerstand der Umweltverbände stoßen die Pläne der Sita Remedation GmbH, eine Änderungsgenehmigungsanlage für ihre bestehende Bodenverbrennungsanlage in Herne zu erhalten. Die Firma beabsichtigt, ihren Jahresdurchsatz von 48.000 Tonnen auf 68.000 Tonnen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen bisherige Nebenbestimmungen, die dem Umweltschutz dienen, wegfallen oder verändert werden. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen (BUND NRW e.V.) haben daher zu Beginn des Jahres eine gemeinsame Einwendung gegen das Vorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. In der umfangreichen Stellungnahme werden detailliert Aufweichungen von Schadstoffbegrenzungen im Eingangsmaterial, zu hohe Kaminemissionen, eine inakzeptable Luftbelastung mit krebserzeugenden Stoffen und erhebliche Defizite bei der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge aufgezeigt. Angesichts fehlender und fehlerhafter Unterlagen haben die beiden Umweltverbände bei der Bezirksregierung beantragt, den für den 2.2.2014 vorgesehenen Erörterungstermin abzusagen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU stellt die geplante Änderung in einen größeren Zusammenhang: "Seit der Ausgangsgenehmigung von 1995 ist die Anlage immer wieder geändert worden. Doch im Rahmen der bisherigen 21 Änderungsgenehmigungen ist kein hochmoderner Betrieb entstanden. Charakteristisch für den niedrigen Standard ist die Festlegung des Emissionswerts für Stickoxide von 400 mg/m³ im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung. Grundsätzlich sieht das Immissionsschutzrecht lediglich einen Grenzwert von 200 mg/m³ vor. Gerade angesichts der Probleme vieler Städte mit zu hohen Stickoxidbelastungen sind derartige Emissionen nicht mehr hinnehmbar. Dieser exemplarische Fall zeigt, dass die gesamte Anlage auf den Prüfstand gehört. Emmissionsschutzrechtliche Fossilien passen nicht zu einer konsequenten Luftreinhaltepolitik, wie sie heute geboten ist."
Claudia Baitinger vom Arbeitskreis Technischer Umweltschutz des BUND NRW
verweist auf die problematische räumliche Situation: "In unmittelbarer Nähe
der Firma befinden sich beispielsweise ein Bio-Lebensmittel-Großhandel, 15
AnwohnerInnen bzw. Familien, und ein Naherholungsgebiet. In rund 740 m
Entfernung liegt eine reine Wohnbebauung auf Bochumer Stadtgebiet. Gerade
angesichts dieser Nähe ist es unverständlich, dass keine systematische
Analyse größerer Störfälle in den Antragsunterlagen zu finden ist. Wir
halten eine Gemengelage, wie sie sich derzeit im Bereich der Firma SITA
Remedation darstellt, aus Gründen der Raumordnung nicht für zulässig."

Der Zustand der Antragsunterlagen rundet das Bild ab, das die Umweltverbände
von dem Vorhaben gewonnen haben. So ist der Antrag ohne die Lektüre der
bestehenden Änderungsgenehmigungen, die die Umweltverbände erst von der
Genehmigungsbehörde anfordern mussten, kaum verständlich und damit nicht
hinreichend transparent. Auch zentrale Formblätter sind unvollständig
ausgefüllt. Sogar das Verfahrensfließbild passt nicht zu den anderen
Unterlagen, wie die Verbände in ihrer Einwendung ausführen. Da auf einer
derartigen Grundlage keine seriöse Erörterung möglich ist, haben die
Umweltorganisationen bei der Bezirksregierung Arnsberg die Absage des
Erörterungstermins beantragt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /