© Hans Braxmeier / pixabay
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Alternativen zu ISDS getrennt von Handelsabkommen entwickeln!

Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßt Diskussion über internationalen Investitionsgerichtshof

Brüssel/Berlin/Wien - Greenpeace begrüßt die aktuelle, von sozialdemokratischen Parteien in Europa angestoßene Diskussion über die Errichtung eines internationalen Investitionsgerichtshofs. Die Umweltschutzorganisation fordert, Alternativen zum Investor-State Dispute Settlement (ISDS) getrennt von den geplanten Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) zu entwickeln.

"Es wäre völlig absurd, für jedes Abkommen einen eigenen Gerichtshof zu schaffen. Die EU-Kommission muss daher auf eigenständige Regeln zum Investitionsschutz in CETA und TTIP verzichten und multilaterale Gespräche über Alternativen zu ISDS starten”, fordert Hanna Simons, Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace in Österreich. Simons kritisiert scharf, dass das am Wochenende verabschiedete Kompromisspapier sozialdemokratischer Handelsminister vorerst an privaten Schiedsgerichten zum Investorenschutz festhält und begrüßt in diesem Zusammenhang die Festlegung von Bundeskanzler Werner Faymann, dass es diese privaten Gerichte nicht brauche.

Die EU verhandelt derartige Regeln derzeit mit den USA, China und Japan. Die bereits ausgehandelten Abkommen mit Kanada und Singapur werden derzeit auf Rechtskonformität überprüft. Darüber hinaus bestehen weltweit bereits mehr als 3.000 Investitionsschutzabkommen mit privaten Schiedsgerichten. ‘Zwar ist ein Investitionsschutz außerhalb der bestehenden nationalen Gerichte bei vergleichbaren Rechtssystemen überhaupt nicht notwendig. Ein unabhängiger internationaler Gerichtshof bietet jedoch eine große Chance, die bestehenden Investitionsschutzabkommen zu ersetzen’, so Simons und nennt als mögliche Vorbilder den Europäischen Gerichtshof (EuGH), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie den Internationalen Seegerichtshof (ITLOS).

Greenpeace nennt sieben Anforderungen an einen internationalen Investitionsgerichtshof:l

1. Die Unabhängigkeit und Unbefangenheit muss durch fest angestellte Richter sichergestellt werden. Ein Verhaltenskodex für nebenberufliche Schiedsrichter ist dafür nicht ausreichend.


2. Die Verfahren müssen völlig transparent sein. Anhörungen sowie sämtliche Dokumente müssen öffentlich zugänglich sein. Die neue Transparenzregeln für Investor-Staat-Schiedsverfahren von UNCITRAL, der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law), sind dabei umzusetzen.

3. Nicht nur Rechte von Investoren, sondern auch deren Verpflichtungen (etwa im Umweltschutz und bei Menschenrechten) müssen einklagbar sein. Nicht nur Investoren, sondern auch Staaten müssen Verfahren initiieren können.

4. Die Klagegründe müssen klar definiert sein. Die zu Grunde liegenden Investitionsschutz-Bestimmungen dürfen keine vagen Formulierungen wie die ’gerechte und billige Behandlung von Investoren” beinhalten.

5. Das Verhältnis zu nationalen Gerichten und dem EuGH muss eindeutig geklärt sein, deren Rechte dürfen nicht beeinträchtigt werden. Dem EuGH muss etwa die Möglichkeit einer Vorabentscheidung zur Auslegung von EU-Recht gewährt werden.

6. Die im Investment Policy Framework for Sustainable Development (IPFSD), der Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen, vorgeschlagenen Reformansätze sind zu berücksichtigen.

7. Bevor ein solcher Gerichtshof installiert und arbeitsfähig ist, verzichten die Mitgliedsstaaten der EU und ihre Partner in aktuellen Verhandlungen und Implementierung von Freihandelsabkommen auf die Durchführung von Investor-State-Dispute-Settlement-Fällen.

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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /