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Korneuburger Grundwasser: Behörden-Strafverfahren wegen Befangenheit nach Wien verlegt

GLOBAL 2000 über Entscheidung der Justiz erfreut und hofft auf Parteienstellung.

Wien/Korneuburg– Das Oberlandesgericht Wien hat beschlossen, dass alle Richter des Landesgerichts Korneuburg wegen Befangenheit vom laufenden Strafverfahren gegen BehördenvertreterInnen in Sachen Grundwasserkontamination ausgeschlossen sind und die Strafsache dem Landesgericht für Strafsachen Wien übertragen wird. Eine Verlegung des Verfahrens hatte Anfang Februar die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 beantragt und in ihrem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Zweifel daran geäußert, dass aufgrund von bestehenden Interessenskonflikten ein Verfahren in Korneuburg unvoreingenommen und unparteiisch geführt werden kann. ‘Dass die Vertreter der österreichischen Richterschaft sich nun entschlossen haben, das Strafverfahrens nach Wien zu verlegen und somit jeden Anschein von Befangenheit und Voreingenommenheit von vornherein ausschließen, ist aus Sicht von GLOBAL 2000 ein begrüßenswerte Schritt’, freut sich Helmut Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: ‘Wir hoffen nun, dass vom Landesgericht Wien auch unser Antrag auf Parteienstellung bei diesem laufenden Verfahren positiv beantwortet wird.’

Seit dem Frühjahr 2013 ermittelt das BAK (Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) wegen des Verdachts der Beitragstäterschaft zur Umweltgefährdung. Versäumnisse und Fehler der verantwortlichen Behörden bei der Genehmigung und Kontrolle des Pflanzenschutzmittelherstellers sowie bei den Sanierungsmaßnahmen könnten nach Einschätzung von GLOBAL 2000 einen erheblichen Beitrag zum entstandenen Umweltschaden geleistet haben. Die Umweltschutzorganisation hatte diesbezüglich im Februar 2013 mit der Korneuburger Umweltstadträtin Elisabeth Kerschbaum (Grüne) und der Bürgerinitiative ‘Pro Reines Wasser’ eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht.

Die genannte Sachverhaltsdarstellung findet sich ebenso wie der Antrag von GLOBAL 2000 auf Verlegung der Gerichtszuständigkeit sowie der aktuelle Beschluss des Oberlandesgerichts Wien unter www.global2000.at



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /