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Bürgerbeteiligung bei Atom-Entscheidungen sind Notwendigkeit!

NGOs bringem AKW Hinkley Point-Beschwerde bei Kommission der Vereinten Nationen ein

GLOBAL 2000 hat gemeinsam mit dem ÖKOBÜRO eine Beschwerde beim Compliance-Komitee der Aarhus Konvention der Vereinten Nationen eingebracht. "Die Europäische Kommission hat bei ihrer Genehmigung vom 8.10.2014 von Staatsbeihilfen für den AKW-Neubau Hinkley Point C in Großbritannien die Beihilferegeln für Energie- und Umwelt und in letzter Konsequenz den Binnenmarkt der EU in die Luft gesprengt. Gleichzeitig sind Staatsbeihilfen-Entscheidungen nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs von BürgerInnen-Beschwerden in Bezug auf den Schutz der Umwelt ausgenommen", so Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. "Wir verlangen Mitspracherechte für die zehntausenden EuropäerInnen, die bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultation über unsere Website ihre Stimme gegen Atomkraft erhoben haben."

Skandal-Entscheidung der abtretenden Kommission rechtlich nicht haltbar

Am 22.1.2015 wurde die Entscheidung der "alten" Kommission Barroso auf der Website der Wettbewerbsbehörde veröffentlicht. Diese hat mehrere gravierende juristische Mängel, abseits von der grundsätzlichen Frage der Atomkraft: - Als Gemeinsames Ziel ("Common Objective") nennt die Entscheidung den Atom-Fördervertrag EURATOM - prüft jedoch unter den Lissaboner Verträgen der EU und vermischt die beiden Verträge, ohne aber die gemeinsamen Ziele des Umweltschutzes der (neueren) Lissaboner Verträge heranzuziehen. - Als Marktversagen, das die großzügigen Subventionen für das Atomprojekt rechtfertigen soll, wird angeführt, dass der Markt vor 2030 kein Geld für Atomkraftwerke liefern könnte - nach bereits mehr als 60 Jahren staatlicher Unterstützung für die Hochrisikotechnologie Atomkraft ist dies vielmehr ein Technologieversagen. - Fehlende Ausschreibung des teuersten Kraftwerks der Welt (31 Milliarden Euro oder 9.750 Euro pro Kilowatt installierter Leistung): das Atom-Projekt wurde freihändig, ohne Ausschreibung an den staatlich französischen Energieriesen EdF vergeben. Als Grund für diesen Mangel werden in einem internen Dokument der EU, das GLOBAL 2000 vorliegt, die Kosten genannt, die eine offene und transparente Ausschreibung verursachen würden - gleichzeitig werden jedoch Erneuerbare Energieträger seit 2014 gezwungen, selbst bei relativ kleinen Projekten Ausschreibungen vorzunehmen. GLOBAL 2000 begrüßt, dass die Republik Österreich Nichtigkeitsklage gegen die immer noch nicht im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlichte Entscheidung einlegen wird.




Im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Union zum Projekt AKW Hinkley Point C im Frühjahr 2014 bot GLOBAL 2000 betroffenen BürgerInnen die Möglichkeit, sich mit einem Online-Tool an dem Konsultationsprozess zu beteiligen. Über 20.000 EuropäerInnen gaben über dieses Tool kritische Stellungnahmen an die oberste EU Wettbewerbsbehörde ab, die in der Entscheidung der Kommission nur oberflächlich behandelt wurden. "Gegen dieses Abschaßeln der BürgerInnen werden wir bei den Vereinten Nationen vorgehen - die Mehrheit der EuropäerInnen hat längst verstanden, dass Atomkraft eine teure, versagende und nicht wettbewerbsfähige Technologie ist", so Uhrig abschließend, der an dieser Stelle auch nochmals auf die ungelöste Nuklear-Katastrophe im japanischen Fukushima erinnert, die sich heute zum vierten Mal jährt.

Link zur Seite der Generaldirektion Wettbewerb zur Hinkley Point-Entscheidung: ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /