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Hessen will steuerliche Anreize für mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen

Die deutsche Bundesregierung will, das bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein soll - Hessen bringt Vorlage in den Bundesrat ein

Dazu müssen jedoch die Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge günstiger gestaltet werden, damit auch private Autofahrer stärker als bisher auf elektrobetriebene Fahrzeuge umsteigen. Genau da setzt eine neue Bundesratsinitiative an, die von der Hessischen Landesregierung beschlossen wurde: ‘Der weitere Abbau von steuerlichen Hemmnissen ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Verkaufszahlen und damit die Nutzung von Elektroautos weiter anzukurbeln. Eine steigende Anzahl von Elektroautos ist ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz’, so die hessischen Staatsminister Al-Wazir, Schäfer und Rhein.

Hessen: Deutschland als Leitmarkt für E-Mobilität

‘Unser Ziel muss es sein, dass weitaus mehr Elektroautos als bisher in Deutschland zugelassen werden. Mittel- und langfristig hat Deutschland die einmalige Chance, sich zum Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln’, erklärte der hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein. ‘Bislang sind Elektroautos im Vergleich zu anderen Pkw hinsichtlich der Anschaffungskosten, Reichweite und Ladedauer im Nachteil. Hier gibt es noch Nachholbedarf’, so Rhein. In Deutschland gebe es gegenwärtig rund 4.500 Elektro-Ladestationen, im Vergleich zu mehr als 14.000 Tankstellen. ‘Insbesondere mit der Lade-Infrastruktur steht und fällt der Erfolg der Elektromobilität auf vier Rädern. Die Landesregierung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, gezielt finanzielle Anreize zu schaffen, um möglichst viele Menschen für die Elektromobilität zu gewinnen’, sagte der Wissenschaftsminister.

‘Durch neue steuerliche Anreize können wir einen Dominoeffekt erzielen, der gleich eine ganze Reihe von Nachteilen beseitigt’, bestätigt auch Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. ‘Elektroautos sind nur dort gut zu laden, wo sie möglichst lange stehen. Dafür kommt nicht nur etwa die eigene Garage in Betracht, sondern auch die Arbeitsstätte. Lädt heute ein Arbeitnehmer nach der morgendlichen Fahrt zur Arbeit sein privates E-Auto im Betrieb des Arbeitgebers kostenlos oder verbilligt auf, um abends wieder nach Hause fahren zu können, muss der Wert dieses Sachbezugs ermittelt und der Lohnsteuer unterworfen werden’, erklärte der Finanzminister.

Für den Arbeitgeber bedeute dies einen bürokratischen Aufwand und für den Arbeitnehmer nicht selten eine Steuerbelastung. ‘Deshalb setzt sich die Hessische Landesregierung für eine auf die Jahre 2015 bis 2019 befristete Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos und Hybridelektroautos, ein. Das spart Bürokratie, reduziert die Steuerbelastung und setzt Anreize für eine weitere Verbreitung der Elektromobilität’, so Dr. Thomas Schäfer.

Ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Schadstoffen

‘Darüber hinaus möchte die Hessische Landesregierung auch die Anreize für Arbeitgeber stärken, Ladevorrichtungen zur Verfügung zu stellen’, berichtete Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir: ‘Wir möchten, dass Betriebe und Unternehmen durch eine steuerliche Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr gefördert werden, wenn sie entsprechende Ladevorrichtungen zur Verfügung stellen oder selbst Elektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybridelektrofahrzeuge zur betrieblichen Nutzung anschaffen.’ Dies schaffe weitere Anreize für Investitionen in den Unternehmen. ‘Die Durchsetzung der Elektromobilität auf der Straße ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Schadstoffen, aber auch eine wirtschaftliche Standortfrage. Denn davon hängt letztlich ab, wie sich die Automobilindustrie bei Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet engagiert.’

‘Mit der Hessischen Bundesratsinitiative zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität schaffen wir wichtige Voraussetzungen, damit in Zukunft mehr elektrobetriebene Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs sind’, sind sich die Minister einig. Die Vorlage wird voraussichtlich Anfang Mai in den Bundesrat eingebracht.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /