© Peter Korrak
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Ökostromnovelle: Zurück in den Ausschuss

Gestern hätte das Ökostromgesetz zum zweiten Mal im Jahr 2008 und zum vierten Mal seit 2006 novelliert werden sollen- Opposition setzt Neubehandlung des Ökostromgesetzes durch

Gestern hätte das Parlament über die geplante Ökostromgesetzesnovelle abstimmen sollen, diese Abstimmung ist nicht erfolgt. Was dies nun bedeutet, bleibt abzuwarten. Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde gestern auf Antrag der Grünen einstimmig an den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats rückverwiesen.

Grund dafür sind weitere Abänderungen, die von den Regierungsparteien im Rahmen der Debatte im Nationalrat vorgelegt worden waren. Die Grünen hatten gedroht, über jede einzelne dieser 39 Abänderungen eine namentliche Abstimmung durchführen zu lassen, sollten die Abgeordneten keine Gelegenheit erhalten, darüber eingehend zu beraten. Um eine Marathonsitzung zu verhindern, willigten SPÖ und ÖVP schließlich in die Rückverweisung an den Wirtschaftsausschuss ein, auch wenn ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel auf das Recht der Fraktionen beharrte, Abänderungen in Zweiter Lesung einzubringen, und von der Opposition Augenmaß einmahnte. Über den Misstrauensantrag der Grünen gegen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein wurde aufgrund der Rückverweisung nicht abgestimmt.

"Das ist ein Erfolg für den Parlamentarismus. Die Regierungsparteien mussten akzeptieren, dass ihr Umgang mit dem Parlament von der Opposition nicht länger
hingenommen wird. Das Parlament hat Muskeln gezeigt und sich durchgesetzt", so Alexander Van der Bellen, Bundessprecher der Grünen.

Im Zuge der Debatte um das Ökostromgesetz brachten SPÖ und ÖVP kurzfristig einen acht-seitigen, einzeilig beschriebenen Abänderungsantrag ein, der gleich sage und schreibe fünf(!) Verfassungsbestimmungen enthält. Dieser Antrag hätte ohne Möglichkeit darüber zu diskutieren abgestimmt werden sollen. Die Opposition
drohte daraufhin SPÖ und ÖVP jeden einzelnen der 39 Abänderungspunkte
namentlich abstimmen zu lassen, was mehr als 10 Stunden gedauert
hätte. "Diese undemokratische Vorgangsweise wurde erfolgreich
verhindert", freut sich Van der Bellen.

Wäre die Novelle engagiert gewesen?

Auch mit dieser Novelle wäre das Ökostromgesetz nicht zu einem engagierten Gesetz geworden. Die Ausbauziele für Biomasse, Sonne und Wind, die bisher bis 2010 erreicht werden sollten, werden mit der geplanten Novelle um fünf Jahre nach hinten verschoben. Von einer Verdoppelung der Ziele, wie oft fälschlich behauptet wird, ist also keine Spur. Auch die Deckelungen für die heimische, saubere Stromproduktion aus Wind, Biomasse und Sonne sind nach wie vor enthalten. Dies, obwohl wir immer tiefer in eine Energieversorgungskrise geraten, was sich nicht zuletzt in den stark steigenden Preisen für fossile Energien äußert.

Positiv zu vermerken ist, dass es von Seiten der Regierungsparteien in den letzten Wochen vor der Beschlussfassung zu einer Öffnung in Richtung der Änderungsvorschläge der Ökostromverbände kam. Hier konnten in einem sehr konstruktiven Klima zumindest viele Unsinnigkeiten der Novelle 2006 gelöscht werden. Sie machten es den Investoren bisher unmöglich, in neue Ökostromanlagen zu investieren. Das ohnedies kleine Kontingent für Neuanlagen wurde nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft.

Was passierte im Parlament?

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) kritisierte scharf die vorliegende Novelle zum Ökostromgesetz und warf der Regierung vor, die Dramatik der Situation nicht zu verstehen. Die Abhängigkeit von Öl zu finanzieren, sei der falsche Weg, sagte sie, es bedürfe einer vernünftigen, mittelfristig und langfristig vorausschauenden Energiepolitik. Man sei am Ende des Ölzeitalters angelangt, weshalb man den Weg des Öls verlassen müsse, bevor es uns verlässt, forderte Glawischnig-Piesczek. Aus ihrer Sicht sei es daher notwendig, die Ölabhängigkeit zu reduzieren, den Verbrauch zu senken und die erneuerbaren Energieträger zu fördern und zu erhöhen. Minister Bartenstein habe versagt, den Ausstieg aus der Ölabhängigkeit zu begleiten. Die 10 Mill. € Bundeszuschuss für den öffentlichen Nahverkehr seien eine "Frechheit", stellte sie fest und bezeichnete die 60 Mill. € für den Pendlerzuschuss im Vergleich dazu als ein eklatantes Missverhältnis. Wenn man nicht bald im ländlichen Raum leistbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stelle, würden die Leute vor unlösbare Probleme gestellt. Das vorliegende Ökostromgesetz verhindere einen vernünftigen Weg und zerstöre ihn, meinte sie, seit 2006 funktioniere das Ökostromregime nicht mehr. Glawischnig-Piesczek brachte abschließend einen Misstrauensantrag gegen Bundesminister Bartenstein ein.


Abgeordneter KOPF (V) rechnete vor, dass 2002 bis 2006 der Anteil von Ökostrom von unter 1 % auf 8 % erhöht worden ist, wobei er auch den hohen Anteil an Wasserkraft erwähnte. Ökostrom werde jährlich mit 300 Mill. € gefördert, womit man 3 Mill. Tonnen CO2-Ausstoß einspare. Die Novelle sehe nun eine Erhöhung des Ökostromanteils auf 15 % vor, womit man weitere 3 Mill. Tonnen CO2 vermeide. Das Gesetz beinhalte auch eine dauerhafte Abnahmepflicht und erhöhe das Fördervolumen. Zu dem 300 Mill. € kämen nun 21 Mill. € jährlich hinzu, verteidigte er die Novelle. Es werde neue Tarife geben und das Kofinanzierungserfordernis der Länder fallen weg. Die Kraft-Wärme-Koppelung habe man aus dem Gesetz herausgelöst, so seine weitere Argumentation. Man dürfe das Ökostromgesetz auch nicht isoliert sehen, meinte er und wies auf das in Begutachtung befindliche Gesetz zur Förderung von Fern- und Nahwärme hin. Schließlich brachte Kopf zwei Abänderungsanträge ein, die unter anderem eine Ausdehnung der Kontrahierungspflicht und eine Klarstellung hinsichtlich der Verbraucher bringen.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) führte ins Treffen, dass angesichts des hohen Wasserkraftanteils ein Anteil aus erneuerbarer Energie nichts Besonderes sei. Er kritisierte auch die Auflage an die Länder, selbst Rahmenpläne entwickeln zu müssen, und zeigte kein Verständnis dafür, dass die Fotovoltaik für den gesamten gewerblichen Bereich ausgeklammert wird. Klement meinte auch, der Minister hantiere mit falschen Zahlen. Er fragte, wie die Energieeffizienz gesteigert werden soll, wenn es keine Analyse der Situation gibt und keine Pläne vorliegen. Den Hinweis auf die Konformität mit EU-Regelungen hielt er für falsch, da es keinen europäischen Markt für erneuerbare Energie gibt. Alles in allem sah Klement die Notwendigkeit einer Totalreform des Ökostromgesetzes.


Abgeordneter Dr. BAUER (S) gab zu bedenken, dass man derzeit an einer Zeitenwende von fossiler Energie zu erneuerbarer Energie stehe. Das gehe aber nicht von heute auf morgen, stellte er fest, vielmehr brauche man eine Übergangszeit, um die Versorgung sicherzustellen und die Möglichkeiten der technischen Entwicklung zu nützen. Bauer verstand die Kritik der Opposition nicht, da es aus seiner Sicht keinen Stillstand beim Ausbau der erneuerbaren Energie gibt. Vielmehr stelle das Ökostromgesetz eine Trägerrakete dar, mit der eine Energiewende signalisiert werde. Bauer plädierte für eine realistische Sichtweise und merkte an, dass man das Ökostromgesetz nicht isoliert sehen dürfe. Man müsse vielmehr die Förderungen in Summe sehen und berücksichtigen, dass der nächste Schritt ein Energieeffizienzgesetz sein müsse, mit dem neue Chancen und Möglichkeiten für dezentrale Systeme geschaffen würden. Abschließend brachte Bauer einen Entschließungsantrag zur Umsetzung eines Fotovoltaik-Förderprogramms ein.

Nationalratspräsidentin PRAMMER gab bekannt, dass das Parlament im Zuge der Dachsanierung seine erste Fotovoltaikanlage bekommen werde.

Abgeordneter SCHALLE (B) zeigte sich äußerst skeptisch hinsichtlich der Erreichung des Einsparungsziels. Er selbst geht von einer maximalen Erhöhung des Anteil an erneuerbarer Energie um 3 % aus. Schalle plädierte für einen offensiven Einsatz von Solarenergie und Fotovoltaik, denn diese seien nicht so sehr den Preisschwankungen unterworfen. Der Regierung warf er vor, eine Förderpolitik für die Konzerne und die Landwirtschaft zu betreiben. Dieser Weg werde aber der Landwirtschaft schaden, weil den Böden wertvoller Humus entzogen werde, was vermehrten Einsatz von Dünger und letzten Endes ein stärkere Belastung des Grundwassers bedeute. Es könne nicht sein, dass die Industrie doppelt gefördert wird, kritisierte er. Schalle lehnte auch die vorgelegten Abänderungsanträge ab, denn diese würden nicht einmal begründet. Die Aufstockung der Fördermittel um 4 Mill. € nannte er einen Witz. Es forderte, den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen bis 2020 anzupeilen, und schlug unter anderem vor, Solaranlagen für Neubauten und Fotovoltaik für große Bürobauten verpflichtend vorzuschreiben. Als notwendig erachtete er auch eine Bewusstseinsbildung für das Energiesparen an den Schulen.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) kritisierte die Vorgangsweise der Koalitionsparteien bei der Beschlussfassung der Ökostromgesetz-Novelle. Es mag geschäftsordnungskonform sein, in die Plenardebatte einen achtseitigen, schwer lesbaren Abänderungsantrag mit fünf Verfassungsbestimmungen einzubringen. Mit dem "neuen Parlamentarismus", sei es aber unvereinbar, wenn Abgeordnete über ein Gesetz abstimmen, das sie nicht kennen können.

Abgeordneter HOFER (F) schloss sich Van der Bellen an und unterstützte dessen Vorschlag, die Abstimmung über die Ökostromgesetz-Novelle zu verschieben.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) schloss sich ebenfalls an.

Abgeordneter Dr. SCHÜSSEL (V) erläuterte den Abänderungsantrag, der großteils aus Zitationen bestehe und die Ausweitung der Befreiung von der Zählpunktpauschale über den Kreis der Mindestrentner hinaus enthalte. Schüssel versprach, Abänderungsanträge in Zukunft früher vorzulegen.

Abgeordneter Dr. CAP (S) hielt die Kritik der Opposition für berechtigt und trat ebenfalls dafür ein, die Abstimmung zu verschieben.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich verwundert über das Lob der Grünen für das Ökostromgesetz des Jahres 2002, zumal dieses damals von ihnen abgelehnt wurde. Die aktuelle Ökostromgesetz-Novelle bringe nicht weniger, sondern mehr Förderungen als das alte Gesetz. Auch die Kritik am Masterplan Wasserkraft wies er zurück, er bringe eine CO2-Einsparung von 3 Mill. t, ohne die Konsumenten zu belasten. Mit ihrer negativen Haltung gegenüber der Wasserkraft sei die Glaubwürdigkeit der Grünen in Frage gestellt. Die Reduktion der CO2-Emissionen um eine Tonne koste mit Hilfe von Photovoltaik nicht 770 €, wie Klement sagte, sondern 1.300 €.. Dennoch bringe die Ökostromgesetznovelle Verbesserungen für die Photovoltaik. Seien bisher drei Megawatt pro Jahr gefördert worden, werden es künftig 16 Megawatt sein.
In seinen weiteren Ausführungen bekannte sich der Energieminister zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die CO2-relevant sei, auch wenn fossile Energieträger zum Einsatz kommen. Bartenstein sprach sich auch für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus und unterstrich die Absicht, die energetische Verwertung von Ablauge zu fördern. Damit können in Pöls 450 Arbeitsplätze und tausende Arbeitsplätze bei Zulieferern gesichert werden.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) erklärte, das österreichische Ökostromgesetz ziele auf die Heranführung alternativer Energieproduktionen an den Marktpreis ab, und forderte die Grünen auf, sich im Detail mit den Verbesserungen der Novelle auseinanderzusetzen, statt von einem "Klimakillergesetz" zu sprechen. Mitterlehner begrüßte die Ausgleichsmaßnahmen für energieintensive Betriebe und bezeichnete eine Investitionsförderung zur Ablaugeverwertung positiv.


Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) hielt die Vorgangsweise der Regierungsparteien bei der Novellierung des Ökostromgesetzes für unerträglich. Im Ausschuss wurde eine "Lex Pöls" zur Erhöhung der Investitionsförderung bei der Ablaugeverwertung von 20 % auf 30 % vorgelegt, im Plenum liege nun ein weiterer achtseitiger Abänderungsantrag vor. Das vorgesehene Förderungsvolumen von 21 Mill. € sei nicht ausreichend, die Förderung der Photovoltaik beschränke den Ausbau dieser Zukunftstechnologie und die Ziele bei der energetischen Biomassenutzung seien lächerlich" gering. Die Regierung ignoriere die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ökostromproduktion. Die Grünen seien keineswegs gegen die Wasserkraft, sie verlangten aber Rücksicht auf den Naturschutz. Die Ökostromgesetz-Novelle in der vorliegenden Form verhindere Klimaschutz und nütze Atomstromimporteuren.

Abgeordneter Mag. KUZDAS (S) warf den Grünen vor, ein gutes Gesetz schlecht zu reden, ohne konstruktive Vorschläge zu unterbreiten. Die geplante Ökostromgesetz-Novelle beende den Ausbaustopp und werde den Ökostromanteil auf 15 % erhöhen. Um dem Widerstand der Bürger gegen Windkraftprojekte entgegenzuwirken, müsse man Raumordnungsprobleme lösen, sagte Kuzdas, der eine Lanze für die energetische Nutzung von Wind und Sonne brach.

Abgeordneter THEMESSL (F) hielt die Ökostromgesetz-Novelle für unzureichend, um die selbstgesteckten Ziele der Regierung beim Klimaschutz zu erreichen. "Die Zeit der faulen Kompromisse ist vorbei", zitierte er den ehemaligen EU-Kommissar Fischler und appellierte an die Regierung, mehr zu tun, um Strafzahlungen an die EU wegen Nichterreichung der Klimaschutzziele zu vermeiden.
Statt Emissionszertifikate zu kaufen und Kapital ins Ausland abfließen zu lassen, sollte man Kaufkraft und Wertschöpfung im Inland behalten, forderte Themessl und legte einen Entschließungsantrag zur Halbierung der Mehrwertsteuer auf erneuerbare Energieträger inländischer Herkunft vor.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) berichtete von den zielführenden Verhandlungen mit Vertretern der Industrie, der Landwirtschaft und von Umweltschutzorganisationen sowie vom Beitrag des Parlaments zu einer Ökostromgesetz-Novelle, die Österreich bei der Energieproduktion unabhängiger machen und die Entwicklung neuer Technologien für eine nachhaltige Energieproduktion unterstützen werde. Das neue Ökostromgesetz biete den Menschen im ländlichen Raum Arbeit, verhindere den Kaufkraftabfluss nach Russland und Arabien und spare 5 Mill. t CO2 bis 2015 ein. Die Förderung der Ablaugeverwertung sichere Arbeitsplätze in Pöls und in der Forstwirtschaft.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) begründete den Misstrauensantrag gegen Wirtschaftsminister Bartenstein, indem er darauf hinwies, dass die E-Control, eine unabhängige Kontrollbehörde, "die aber am Gängelband des Wirtschaftsministeriums" hänge, synchron mit der Industriellenvereinigung in der Öffentlichkeit falsche Zahlen über Ökostromprojekte verbreitet habe. In diesem Zusammenhang bezeichnete Kogler den Wirtschaftsminister als einen "Agenten der Industriellenvereinigung und der Großindustrie".

Abgeordneter WENINGER (S) erinnerte an die langen Verhandlungen über ein neues Ökostromgesetz, in denen viele Vorschläge zur Förderung der Ökostromproduktion berücksichtigt wurden. Das Ziel, den Ökostromanteil bis 2015 auf 15 % zu steigern und 6 Mill. t CO2 einzusparen, hielt Weninger für herzeigbar. 500 Mill. € an zusätzlichen Förderungen werden zum Einsatz kommen, neue Technologien unterstützt, Arbeitsplätze geschaffen und der energiewirtschaftliche Standort Österreich weiter entwickelt. Aspekte der Verteilungsgerechtigkeit werden berücksichtigt und ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die SPÖ stimme daher gerne zu, sagte Weninger.

Auch wenn diese Novelle eine Verbesserung gegenüber dem letzten Gesetz darstelle, könne von einer Energieautonomie oder einer Versorgungssicherheit noch nicht die Rede sein, monierte Abgeordneter HOFER (F). Negativ beurteilte er etwa die Verschiebung des Ökostrom-Ziels von 2010 auf 2015 und die Beibehaltung der Deckelung. Um die Abhängigkeit von den Oligarchen und Ölscheichs zu reduzieren, sollte nicht nur auf heimische, erneuerbare Ressourcen gesetzt, sondern auch der Verbrauch reduziert werden, wie z.B. durch die Förderung der thermischen Sanierung. Daher brachte er auch einen Entschließungsantrag zur verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die thermische Wohnbausanierung und für Energiesparmaßnahmen ein. Ein weiterer F-Antrag enthielt einen Katalog an Maßnahmen, die darauf abzielen, Österreich energieunabhängiger zu machen.

Abgeordnete STEIBL (V) verwies auf die vielfältigen Maßnahmen, die in der Novelle enthalten sind, und hob die positiven Auswirkungen auf die Steiermark hervor.

Abgeordnete SBURNY (G) übte massive Kritik an der Novelle, da weder die Ziele der EU-Richtlinie eingehalten werden, wo eine Steigerung des Ökostromanteils von 23 % auf 34 % bis 2010 gefordert wird, noch die Vorgaben des Regierungsprogramms, wo sogar 45 % stehen. Wenn die Gelder für erneuerbare Energieformen zurückgestutzt, aber gleichzeitig fünf Megagaskraftwerke gefördert werden, müsse man sich ernsthaft fragen, welche Interessen dahinter stehen.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) war der Auffassung, dass das 2. Ökostromgesetz und das KWK-Gesetz eine gute Antwort auf die energiepolitischen Herausforderungen der Zukunft seien, weil damit zusätzliche Förderungen für den Ökostrom, die Photovoltaik und die Kleinwasserkraftwerke sowie der Ausbau des Fernwärmenetzes verbunden sind. Erfreulich sei zudem, dass es in Österreich sehr viele regionale Initiativen gibt, zum Beispiel die Energiesparmesse in Wels.


Abgeordneter Dr. MAIER (V) sprach die hohen Preissteigerungen bei Erdöl und Ergas an, die zu einer unglaublichen Mehrbelastung der Haushalte geführt haben. Er glaube, dass gerade das vorliegende Ökostromgesetz eine Antwort auf diese Entwicklung gebe, weil sich Österreich damit ein wenig von der Energieabhängigkeit lösen könne.

Es sei eine Zumutung, wenn die Regierungsparteien einen achtseitigen Abänderungsantrag vorlegen, dessen Inhalt bis jetzt noch von niemandem erläutert werden konnte, meinte Abgeordneter ÖLLINGER (G).

Für ihn persönlich sei die Novelle zum Ökostromgesetz ein guter Kompromiss zwischen den Regierungsparteien, urteilte Abgeordneter MARIZZI (S). Für den weltweiten Infrastrukturboom werden bis 2030 Mittel in der Höhe von voraussichtlich 11 Billionen Dollar erforderlich sein, um den Energiebedarf zu decken. Marizzi sprach sich außerdem für Wasserkraftausbau aus.

Abgeordneter DI AUER (V) sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, weil mit dem neuen Ökostromgesetz nicht nur der Klimaschutz verbessert, sondern auch die erneuerbaren Energien forciert, in Forschung und Entwicklung investiert und die heimische Wirtschaft angekurbelt wird.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) räumte gegenüber der Abgeordneten Sburny ein, es sei nicht in Ordnung, dass die Oppositionsparteien die Abänderungsanträge nicht im voraus erhalten haben. Sie sprach auch den verbesserten Zugang zu Heizkostenabrechnungen sowie die Maßnahmen für die Mindestrentner an, weil damit direkte positive Auswirkungen für die KonsumentInnen verbunden sind.

Auch Abgeordneter STEINDL (V) zeigte sich erfreut über das neue Ökostromgesetz, weil damit der Vorsprung Österreichs in der Umwelt- und Energiepolitik in Europa sichergestellt werden könne.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) analysierte die Auswirkungen des Ökostromgesetzes im Hinblick auf die Entwicklung der Energiepreise. Man sehe etwa, dass der Ökostrom nicht der Preistreiber bei den Stromkosten sei, weshalb man sich auch nicht "vor ihm fürchten sollte". Gartlehner wünschte sich, dass die CO2-Zertifikate auch den Kommunen für energiesparende Maßnahmen oder technologische Innovationen zur Verfügung gestellt werden.

Er betrachte es als eine offene Provokation von Seiten der Regierungsparteien, wenn mitten in der Debatte ein achtseitiger Abänderungsantrag zu einer ohnedies komplexen Materie eingebracht wird, erklärte Klubobmann Dr. VAN DER BELLEN (G). Auf diese Weise werde das Parlament zu einer Farce degradiert, und zwar nicht nur was die Opposition, sondern auch die eigenen Abgeordneten betrifft. Die Grünen haben sich daher dazu entschlossen, zu den 39 Ziffern des Antrags namentliche Abstimmungen zu verlangen; dies sei eine Notwehrmaßnahme.

Das Ökostromgesetz sei ein guter Schritt in Richtung Förderung der Alternativenergien und der Erfüllung der Kyoto-Ziele, urteilte Abgeordneter GLASER (V). Ein besonderes Anliegen waren ihm die Biogasanlagen, da sie bezüglich des CO2-Ausstoßes die effizienteste Energieerzeugungsform darstellen.

Klubobmann STRACHE (F) schloss sich den Ausführungen Van der Bellens an, da die Vorgangsweise der Regierungsparteien dazu führe, dass Demokratie und Parlamentarismus mit Füßen getreten werde. Angesichts dieses "selbstherrlichen und präpotenten Verhaltens" sei es erforderlich, dass die Opposition dagegen geschlossen vorgeht.

Die vorliegende Novelle zum Ökostromgesetz sei ein guter Kompromiss, da einerseits die Probleme der Biogasanlagenbetreiber berücksichtigt und andererseits Photovoltaikanlagen und kleine Wasserkraftwerke durch Investitionszuschüsse gefördert werden, konstatierte Abgeordneter HÖRL (V). Seiner Meinung nach gehe es vor allem darum, jene Energieformen zu unterstützen, die auf dem Markt keine entsprechenden Preise erzielen, um von der Gas- und Ölabhängigkeit wegzukommen.

Auch seine Fraktion habe sich der geschäftsordnungskonformen Notwehraktion der Opposition gerne angeschlossen, erklärte eingangs Klubobmann WESTENTHALER (B), und zwar vor allem weil SPÖ und ÖVP "Wiederholungstäter" sind.

Klubobmann Dr. CAP (S) war der Meinung, dass die Kritik der Opposition richtig sei. Man bemühe sich seit eineinhalb Jahren, das Konzept eines "Parlaments Neu" umzusetzen, die Opposition verstärkt einzubeziehen und das Image des Hauses zu verbessern. Er habe es immer als Unsitte angesehen, wenn im letzten Moment noch Abänderungen vorgenommen wurden; dies sei ein altes Problem. Cap schlug vor, dass der Opposition mindestens 24 Stunden vorher die Abänderungen übermittelt werden. Eine Rückverweisung an den Ausschuss halte er daher für sinnvoll.

Klubobmann Dr. SCHÜSSEL (V) machte darauf aufmerksam, dass die ÖVP schon vorher angekündigt habe, dem Rückverweisungsantrag zuzustimmen. Er bat jedoch darum, so rasch wie möglich eine Ausschusssitzung einzuberufen. Dennoch war er der Meinung, dass sich keine Fraktion das Recht nehmen lassen sollte, in der zweiten Lesung Anträge zu stellen. Schüssel stellte noch den Antrag, beide Regierungsvorlagen, die inhaltlich zusammengehören, an den Ausschuss zurückzuverweisen. Was im Anschluss erfolgte.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /