© Laurent Renault
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Gentechnik-Anbauverbot - Ablehnung der Gesetzesvorlage im Landwirtschaftsausschuss eröffnet noch letzte Möglichkeiten

Konzernmacht und Bund-Länder-Hickhack sind derzeit Stolpersteine

Wien – Heute wurde im Landwirtschaftsausschuss im Nationalrat über Teil 2 des Gesetzes abgestimmt, das in Zukunft das Gentechnik-Anbauverbot in Österreich regeln und damit die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Die entsprechende Gesetzesvorlage des Landwirtschaftsministeriums wurde nicht angenommen. Hierbei strittig: vor allem die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. In Österreich ist die Kompetenz für Gentechnik auf zwei Ministerien aufgeteilt: Gesundheit und Landwirtschaft. Der erste Teil wurde gestern im Gesundheitsausschuss mit einer Mehrheit angenommen. Nächster Termin ist das Plenum im Nationalrat nächste Woche.

Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltschutzorgansation GLOBAL 2000: ‘Dieses Zeitfenster muss jetzt bis zur Abstimmung im Plenum dringend genutzt werden. Es ist absurd, wenn ein an sich konsensuales Thema in Österreich wie die Gentechnikfreiheit am Bund-Länder-Hickhack scheitert. Eine Einigung ist dringend notwendig, sonst kann absolut keine Rede davon sein, dass Österreichs Gentechnikfreiheit für alle Zukunft auf sicheren Beinen steht.’

Besagter Teil 2 der Umsetzung der EU-Richtlinie wurde vom Landwirtschaftsministerium vorgelegt. Hierbei geht es darum, dass ein Mitgliedsstaat auf Basis von Begründungen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nach Sorte oder nach Eigenschaft verbieten kann. Also könnte Österreich zum Beispiel Begründungen vorlegen, warum es den Anbau von GV-Mais verbieten möchte oder den Anbau von GV-Pflanzen, die die Eigenschaft haben, herbizidresistent zu sein. Die aktuelle Gesetzesvorlage des Landwirtschaftsministeriums lässt jedoch die Kompetenz bei den Ländern, das heißt, jedes Bundesland muss für sich Begründungen schreiben, warum es keinen Anbau einer zugelassenen GV-Pflanze will.

Heidemarie Porstner: ‘Es ist unserer Einschätzung nach die einzig solide Lösung, diese Variante des Anbauverbots für alle zugelassenen GV-Pflanzen pauschal auf Bundesebene zu regeln. Durch die Regelung auf Länderebene wird es im schlimmsten Fall neun verschiedene Begründungen geben und Österreich wird dadurch sehr viel leichter angreifbar. Bundesminister Rupprechter, aber auch die Nationalratsabgeordneten müssen sich jetzt unbedingt dafür einsetzen, dass die Bundesländer diese Aufgabe dem Bund übertragen. Nur eine bundesweite Regelung kann wirklich Sicherheit in der Gentechnikfreiheit geben.’

Begründungen können zum Beispiel umwelt- und agrarpolitische Ziele oder sozio-ökonomische Auswirkungen sein oder schlicht die Tatsache, dass vermieden werden soll, dass sich gentechnisch veränderte Organismen in anderen Erzeugnissen wiederfinden.

Auch Teil 1 birgt Stolpersteine

Das Problem in Teil 1 liegt bereits der EU-Richtlinie zugrunde. Hier ist nämlich vorgesehen, dass ein Gentechnik-Konzern entscheiden darf, ob Österreich für die jeweils eingereichte Gentech-Pflanze von einer EU-weiten Anbauzulassung ausgenommen werden kann. Bei einer korrekten Umsetzung der Richtlinie muss er sich zwar im österreichischen Gesetz wiederfinden, doch verpflichtet ist Österreich nicht, diese Option auch umzusetzen.

Heidemarie Porstner: ‘Wir kritisieren diesen Passus in der EU-Richtlinie seit Beginn an. Wenn Österreich sich in Zukunft bei allen potentiellen Anbauzulassungen auf EU-Ebene an Monsanto und Co wendet, wie es anscheinend geplant ist, spielt das den Gentechnikkonzernen die Entscheidungsmacht in die Hände. Das ist demokratie- und umweltpolitisch eine Katastrophe. Wir raten dringend davon ab, diese Option zu wählen.’



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /