© dryicons.com
© dryicons.com

Energieeffizienzgesetz: oekostrom AG erreicht Ziele 2015 frühzeitig

Ab sofort übererfüllt der Anbieter und Erzeuger von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen das gesetzlich festgelegte Einsparungsziel.

Es ist äußerst erfreulich, dass die oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel bereits nach acht Monaten ihre Vorgabe des neuen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) für das gesamte Jahr 2015 erfüllt. Mit Maßnahmen wie dem Verkauf von Energiesparprodukten im eigenen Onlineshop sowie Energiesparprojekten mit Gewerbekunden ist es gelungen, das gesetzlich festgelegte Einsparungsziel des Unternehmens zu erreichen.

"Ab jetzt werden wir die gesetzlichen Vorgaben übererfüllen, und nicht weniger darf man von einem Ökostrom-Anbieter der ersten Stunde erwarten: Wir wollen dem Markt zeigen, was möglich ist!" so Horst Ebner, Vorstandssprecher der oekostrom AG.
‘Die Maßnahmen werden in den nächsten Wochen bei der Monitoringstelle eingereicht – dort müssen sie natürlich noch geprüft werden.’

Die oekostrom AG zählte unter den Energieversorgern von Beginn an zu den wenigen Befürwortern des Energieeffizienzgesetzes. ‘Die Förderung von Energieeffizienz ist kein Selbstzweck, sondern ein wesentliches Element einer Energiestrategie in Zeiten endlicher Ressourcen.’, begründet Ebner das Engagement.

Das Einsparungsziel der oekostrom AG – die gesetzlichen Vorgaben des EEffG

Das Einsparungsziel der oekostrom AG liegt bei knapp einer Gigawattstunde (GWh) bei Haushalts- und Gewerbekunden. Das EEffG verlangt von den Stromversorgern die Einsparung von 0,6 Prozent des Stromabsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – dies waren bei der oekostrom AG 160 GWh (2014). 40 Prozent der Einsparungen müssen im Privatkunden- und 60 Prozent im Gewerbekundengeschäft erzielt werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /