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Nationalrat: Kontrolle von Bioprodukten in eigenem Gesetz geregelt

Bio- und heimische Produkte im Fokus- Oppositionsanträge zu Glyphosat

Wien - Die Kontrolle von biologischen Lebensmitteln sowie von Produkten mit geschützten Herkunftsangaben und von traditionellen Spezialitäten wird künftig in einem eigenen Gesetz geregelt. Der Nationalrat debattierte über einen entsprechenden Entwurf von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, der in der Fassung eines S-V-G-Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen wurde. Mit dem Gesetz sollen einschlägige EU-Vorgaben umgesetzt werden, zudem will man mit einem dichteren Kontrollnetz das Vertrauen der KonsumentInnen in Bioprodukte und geographisch geschützte Erzeugnisse stärken. Teilweise heftige Kritik kam von Seiten der Opposition, die von einer Irreführung der KonsumentInnen sprach. Die Kennzeichnung "geschützte geografische Angabe" bedeute nur, dass zumindest eine Produktionsstufe in der angeführten Region erfolgen müsse.

Der Entschließungsantrag des Team Stronach betreffend "Endgültiges Verbot von Glyphosat" wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen.
Neuer rechtlicher Rahmen für Kontrolle von Bioprodukten

Das mit S-V-T-Mehrheit angenommene EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz gibt den rechtlichen Rahmen für die amtliche Kontrolle von biologischen Lebensmitteln sowie von Produkten mit geschützten Ursprungs- und Herkunftsangaben (g.U. bzw. g.g.A.) und von traditionellen Spirituosenspezialitäten wie z.B. steirisches Kürbiskernöl, Tiroler Speck oder Inländerrum vor. Dabei wird grundsätzlich am derzeitigen Kontrollsystem festgehalten, ein neuer Kontrollausschuss im Gesundheitsministerium soll die Arbeit der Behörden und der Kontrollstellen künftig aber besser koordinieren und für einen verbesserten Informationsaustausch sorgen. Außerdem wird im Gesundheitsressort ein Beirat für die biologische Produktion, im Landwirtschaftsressort ein Beirat für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eingerichtet.

Opposition beklagt Irreführung der KonsumentInnen

FPÖ-Mandatar Harald Jannach erwartete sich keine großen Verbesserungen durch die EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsbestimmungen, die Österreich nun umsetzen müsse. Er gab – ebenso wie im Ausschuss - zu bedenken, dass mit dem Gesetz das Problem der "legalen Irreführung der KonsumentInnen" nicht gelöst werde. So sage etwa die Herkunftsbezeichnung "geschützte geografische Angabe" nichts über die geografische Herkunft des Rohstoffs aus. Im konkreten müsse nämlich nur eine der Produktionsstufen in der angeführten Region erfolgen. Jannach illustrierte dies am Beispiel des Tiroler Specks von der Firma Handl, die derzeit– völlig legal - auch Fleisch aus anderen EU-Staaten verarbeitet. Kritik übte der FPÖ-Redner auch am AMA-Gütesiegel, weil davon nur das Frischfleisch erfasst werde. Bei verarbeiteten Produkten könne jedoch ein Rohstoffanteil von bis zu 30 % aus nicht-österreichischer Herkunft stammen.

Wolfgang Pirklhuber von Grünen sah ebenso wie sein Vorredner einen gewissen Nachschärfungsbedarf bei der Umsetzung der EU-Qualitätsregelungen. Zuständig für viele Bereiche sei jedoch der Landwirtschaftsminister, meinte der Redner, der ein nationales Qualitätsgütesiegelgesetz sowie einen Aktionsplan zur Verdoppelung der Biolandwirtschaft vorschlug. Er brachte sodann noch einen S-V-G-Abänderungsantrag ein, der u.a. eine Präzisierung hinsichtlich der Ausarbeitung und Genehmigung von Maßnahmenkatalogen vorsieht, wobei eine praxisgerechte Kontrolle gewährleistet werden soll.

Ulrike Weigerstorfer schloss sich der Kritik der Oppositionsredner am vorliegenden Gesetz an und forderte, "dort, wo Österreich drauf steht, müsse immer Österreich drinnen sein". Auch ihr Fraktionskollege Leopold Steinbichler war äußerst unzufrieden mit der Regelung und wies darauf hin, dass steirisches Kürbiskernöl mit g.g.A.-Kennzeichnung weiterhin aus – in Österreich - gemahlenen Kernen aus China hergestellt werden könne. In zwei Entschließungsanträgen setzte er sich für eine eindeutige Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten sowie die Abschaffung der verpflichtenden Nährwertinformation durch die Gastwirte ein.

Ein Antrag ( 1289/A(E)) von Ulla Weigerstorfer /Team Stronach bezog sich auf das völlige Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, das von renommierten Forschern als wahrscheinlich krebserregend eingestuft wird. Sie forderte die Regierung auf, etwas mutiger zu sein; Frankreich habe bereits mit einem sofortigen Verbot reagiert. Wolfgang Pirklhuber (G) kritisierte vor allem, dass in den Medien der Landwirtschaftskammern nicht ausreichend darüber informiert werde.

SPÖ und ÖVP: Vertrauen in die heimischen Lebensmittel wird weiter gestärkt

Im Gegensatz zur Opposition sahen die VertreterInnen der Regierungsfraktionen eine Reihe von Vorteilen, die sich durch das neue EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ergeben. Besonders hervorgehoben wurden dabei die verbesserte Kontrolle von geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten (z.B. steirisches Kürbiskernöl oder die Wachauer Marille) sowie die Verwaltungsvereinfachungen (z.B. durch die Straffung des Antragsverfahrens). Es sei sowohl im Sinne der KonsumentInnen als auch der ProduzentInnen, dass es ein verlässliches und transparentes Kontrollsystem gibt, betonten die ÖVP-MandatarInnen Franz Eßl, Martina Diesner-Wais, Johann Singer und Angela Fichtinger. Zuständig dafür werden die jeweiligen Landeshauptleute sein, die akkreditierte und zertifizierte Kontrollstellen mit der Durchführung beauftragen. Der ÖVP war es auch wichtig, dass Verstöße sehr wohl geahndet werden, aber gleichzeitig unnötige Bürokratie vermieden wird. Michael Ehmann (S) war überzeugt davon, dass es zu einer weiteren Aufwertung der Biolandwirtschaft kommen wird.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zeigte sich erfreut darüber, dass das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, das erstmals im Jahr 2005 in Begutachtung gegangen ist, beschlossen werden konnte. Zum Thema Glyphosat stellte die Ministerin im Hinblick auf eine Wortmeldung von Johann Hechtl (S) fest, dass die Ergebnisse einer umfassenden Studie noch abgewartet werden. Es habe sich aber schon einiges bewegt, gab sie zu bedenken, so wollen einige Baumärkte künftig keine glyphosathältigen Pflanzenschutzmittel mehr anbieten. Auch die ÖBB hätten großflächige Besprühungen auf den Schienenflächen eingestellt. Man werde die Entwicklungen genau beobachten und dann überlegen, ob man eventuell gemeinsam mit dem Landwirtschaftsminister weitere Schritte setzen müsse.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /