© Gerd Maier
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Knalleffekt bei Komet-Hochhausprojekt: Nach zehn Jahren wieder bei Null

Anrainer erwirken Aufhebung der Baubewilligung durch den Verwaltungsgerichtshof

Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die Argumentation der Bürgerinitiative ‘Kometgründe’ bestätigt und die aus dem Jahr 2013 stammende Baubewilligung aufgehoben. Das gesamte damalige Bauverfahren ist somit ebenso ungültig wie das im Juni 2015 begonnene neue Bauverfahren für die vom Investor nun angestrebte noch größere Projektvariante.

Brisant ist die Aufhebung der Baubewilligung deshalb, weil die Flächenwidmung für das Hochhausprojekt bis Oktober 2013 befristet war und somit das gesamte Bauprojekt in dieser Form ‘kippen’ dürfte. Höchstwahrscheinlich muss die neue Rathaus-Regierung für den privaten Investor nun eine neue Flächenwidmung erlassen, bei der sich zeigen wird, ob für die Gemeinderäte Lebensqualität oder Investorenwünsche im Vordergrund stehen.

Anrainerin und Sprecherin der BI ‘Kometgründe’ Erika Mottl dazu: ‘Bürgermeister Häupl hat nach der Wahl angekündigt, dass die SPÖ ihre Ohren stärker für die Sorgen der kleinen Leute öffnen wird. Darauf sind wir gespannt. Wir atmen hier täglich die abgasbelastete Luft der Westeinfahrt ein, während sich der Investor damit eine goldene Nase verdienen würde."

Die BI ‘Kometgründe’ fordert erstens die Abhaltung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Großprojekt. Genau dieser Punkt, die Ablehnung einer UVP durch die Behörde ohne Widerspruchsrecht durch die Anrainer, war es, die laut Verwaltungsgerichtshof gesetzeswidrig war und alle folgenden Verfahrensschritte ungültig machte. Zweitens fordert die Bürgerinitiative, dass die neue Flächenwidmung auf Basis einer unabhängigen städtebaulichen Studie unter maximaler Transparenz beschlossen werden soll.

Die Bürgerinitative ‘Kometgründe’ veranstaltet nun am 19.11.2015 um 19 Uhr,
im Café Raimann (1120, Schönbrunner Straße 285) einen öffentlichen Infoabend.

GastautorIn: GCM für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /