© Hans Braxmeier / pixabay
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ÖKOBÜRO zu Informationsfreiheitsgesetz: Schlupflöcher schließen und Fristen verkürzen

Allianz der Umweltbewegung kritisiert: grenzenlose Ausnahmen und 16 Wochen für Auskünfte

Wien - Staatliche Transparenz ist von größter Bedeutung für Österreichs Zivilgesellschaft, insbesondere für die Umweltbewegung. Anlässlich der zu Ende gehenden Begutachtung für ein Informationsfreiheitsgesetz stellt daher Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, hält fest: ‘Die Umweltbewegung begrüßt ausdrücklich, dass Österreich das Recht auf freien Zugang zu staatlichen Informationen an die Stelle des nicht mehr zeitgemäßen Amtsgeheimnisses setzen möchte. Skandinavien, Großbritannien, aber auch Nachbarländer wie Slowenien, Slowakei oder Tschechien zeigen, dass Transparenz in weiten Teilen Europas mittlerweile ganz alltäglich ist.’

Auch wenn Umweltinformationen durch das Umweltinformationsgesetz bereits heute zu einem großen Teil zugänglich sind, erleichtert ein genereller Zugang zu sonstigen staatlichen Informationen die Arbeit von Umweltorganisationen. ‘Das beginnt bei Informationen über Lobbyisten in Ministerien oder bei Verträgen, die der Staat abschließt. Ein Ende der Möglichkeiten in der Umweltarbeit können wir noch gar nicht richtig abschätzen’, erklärt Alge.

Nachbesserung dringend erforderlich

Der vorliegende Entwurf enthält dabei gute Ansätze, bedarf im Detail aber noch der Nachbesserung. Zu begrüßen ist etwa, dass es nur ein Bundesgesetz geben soll, das die Länder direkt anwenden. Der ursprüngliche Plan eines Bundesrahmengesetzes und insgesamt zehn Ausführungsgesetzen von Bund und Ländern scheint damit vom Tisch. Dies sollte den alltäglichen Umgang mit den Transparenzregeln für alle Beteiligte erleichtern. Dazu gehört jedoch auch, dass Ausnahmen vom freien Informationszugang im Gesetz eindeutig definiert sein müssen. Der aktuelle Vorschlag lässt hingegen Schlupflöcher offen. ‘In der vorliegenden Fassung könnten etwa die Länder nach Belieben Ausnahmen von der Transparenz formulieren. Und praktisch jede Behörde könnte Auskunft verweigern, indem sie Ressourcenmangel vorschiebt’, kritisiert Alge.

Zudem sind die Fristen für die Herausgabe der Informationen viel zu lang. Der Gesetzesentwurf sieht dafür 8 Wochen vor, die bei großem Aufwand um weitere 8 Wochen verlängert werden können. Gerade auch Österreichs Nachbarländer zeigen, dass Auskünfte auch in wesentlich kürzerer Zeit möglich sind. ‘In Tschechien erhält man die Information spätestens nach 15 Tagen, in der Slowakei im Verlauf von nur 8 Arbeitstagen. Ich denke, dann wird das auch in Österreich innerhalb von 2 Wochen möglich sein’, fordert Alge eine Orientierung an den Nachbarn.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /