© Joujou pixelio.de
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Atomkraftwerk Mühleberg: BKW reicht Gesuch für Stilllegung ein

Vertreter der BKW haben am 18. Dezember 2015 beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Stilllegungsgesuch eingereicht.

Bern - Damit hat die BKW zum ersten Mal in der Schweiz den Prozess eingeleitet, welcher die endgültige Ausserbetriebnahme und die Stilllegung eines Kernkraftwerks zum Ziel hat. Nach der Vollständigkeitsprüfung durch die Behörden werden die Unterlagen im Frühling 2016 öffentlich aufgelegt.

«Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) erreicht. Damit steigen wir nun in das mehrjährige Stilllegungsverfahren ein.» Mit diesen Worten überreichte Hermann Ineichen, Leiter Produktion und BKW Konzernleitungsmitglied, das Stilllegungsgesuch Franz Schnider, Vizedirektor des Bundesamts für Energie (BFE) in Ittigen. Die Stilllegung des KKM ist für die BKW das grösste Projekt seit dem Bau des Kernkraftwerks vor mehr als 40 Jahren.

Das erste Stilllegungsgesuch für ein Kernkraftwerk in der Schweiz umfasst neben den rechtlichen Anträgen den Hauptbericht – das Stilllegungsprojekt. Es handelt sich dabei um den konzeptionellen Rahmen des Projekts. Dazu kommen drei Teilberichte: Störfallbetrachtungen und Notfallschutzmassnahmen, der Umweltverträglichkeitsbericht sowie der Bericht zur Sicherung.

Das oberste Ziel der BKW ist es, die Ausserbetriebnahme und Stilllegung der Anlage ebenso sicher und effizient durchzuführen wie den Leistungsbetrieb. Die Sicherheit der Bevölkerung, des Personals und der Umwelt steht auch während der Stilllegung und der Entsorgung der Abfälle jederzeit im Zentrum.

Die BKW plant, den Leistungsbetrieb des KKM spätestens im Dezember 2019 endgültig einzustellen. Dies unter der Voraussetzung, dass die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Aus diesem Grund hat die BKW das Stilllegungsprojekt mit grossem Einsatz vorangetrieben und frühzeitig die nötigen Unterlagen erarbeitet und eingereicht. Denn die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass weniger die technischen Herausforderungen, sondern das rechtliche Verfahren die Stilllegung erheblich verzögern können. Mit dem gewählten Vorgehen hat die BKW dem Faktor Zeit ganz bewusst Rechnung getragen.

Das Stilllegungsgesuch wird in den nächsten Monaten von den Behörden auf seine Vollständigkeit geprüft. Die öffentliche Auflage der Unterlagen beginnt voraussichtlich Anfang April 2016 und dauert einen Monat. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die lokale Bevölkerung an Informationsveranstaltungen und die Öffentlichkeit via Medien ausführlich über die Inhalte informiert. Zudem ist die BKW im aktiven Dialog mit lokalen und regionalen Politikern sowie mit Interessengruppen.

Die BKW erwartet die Stilllegungsverfügung Mitte 2018. Damit soll gewährleistet werden, dass auch ein mögliches Rechtsmittelverfahren rechtzeitig vor der Ausserbetriebnahme abgeschlossen werden kann.

«Das eingereichte Stilllegungsgesuch ist für die BKW ein wichtiger Schritt auf ihrem Weg in die Energiezukunft», sagt CEO Suzanne Thoma. Alle Einzelheiten sollen im April 2016 bekannt gegeben werden, auch Informationsveranstaltungen für die regionale Bevölkerung sind geplant.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /