© BMLFUW/UBA/Gröger
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Neue Klimaschutz-Regelungen im Flugverkehr

EU einigt sich auf Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU- Emissionshandel ab 2012

Die Europäischen Union hat sich diese Woche auf verbindliche Regelungen für den Klimaschutz im Flugverkehr geeinigt. Ab 2012 wird er in den EU-Emissionshandel einbezogen und erstmals eine Obergrenze für die Emission von Treibhausgasen festgelegt.

Die Einigung der Europäischen Kommission basiert auf dem Richtlinienvorschlag zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das bestehende Emissionshandelssystem der EU "ETS" (Emission Trading Scheme). Die Emissionsobergrenze soll zuerst bei 97 Prozent des Durchschnitts der Emissionen der Jahre 2004 bis 2006 liegen. Ab 2013 ist vorgesehen, diese Obergrenze auf 95 Prozent zu senken, dabei soll jedoch überprüft werden, ob die Gesamtmenge weiter abgesenkt wird. Ab 2012 sollen 15 Prozent der Zertifikate versteigert werden, die Menge kann im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Klimapaket erhöht werden.

Die EU-Mitgliedstaaten erwarten, dass mit dieser Maßnahme, gekoppelt mit der technischen Weiterentwicklung in der Luftfahrtindustrie, eine wesentliche Reduktion der CO2-Emissionen im Luftverkehr erreicht werden kann. Sie entscheiden auch über die Verwendung der Mittel aus der Zertifikats-Versteigerung.

Quelle: Lebensministerium Pressestelle


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /