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B50-Umfahrung Schützen jetzt auf Privatgründen

Verwaltungsgerichtshof hob Enteignungen auf - Nötige UVP fehlt!

Nachdem die wasserrechtlichen Genehmigungen bereits vor Monaten aufgehoben wurden, sind nun auch die Enteignungen, die für den Bau der Straße nötig waren, vom VwGH aufgehoben worden. Damit stehen zumindest Teile der Straße auf privaten Grund und Boden. Allerdings gibt es dazu ein 3-Jahres Frist bis zu der dieser Umstand auch rechtlich greift.

‘Eine Straße die auf privaten Grundstücken liegt und der die Wasserrechtsbewilligungen fehlen ist wohl eine ziemlich einzigartige und blamable Situation’, meint der Grüne Labg. Wolfgang Spitzmüller.

Für die übergangenen Eigentümer der Grundstücke besteht nun die Chance, im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), ihre Anliegen im Rahmen eines UVP-Verfahren einbringen zu können. Ob Schadensersatzansprüche gelten gemacht werden können ist wohl jetzt nicht zu sagen, aber es liegt im Bereich des Möglichen. Die Grünen fordern endlich diese längst nötige UVP durchzuführen und damit auch die AnrainerInnen zu ihrem Recht kommen zu lassen. ‘Die Entscheidung für diese Straße, bleibt was sie von Anfang an war, eine völlige Fehlentscheidung die noch dazu die Rechte der Betroffenen mit Füßen tritt.’ so Spitzmüller


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /