Anschließende Vernichtung muss nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgen
Bremen, 11. August 2016 Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für Röntgenbilder und Patientendaten ist die Schmidt + Kampshoff GmbH immer häufiger auch Partner von Digitalisierern. Vor allem Krankenhäuser lassen ihre Patientenakten inklusive den Röntgenfilmen von spezialisierten Unternehmen digitalisieren, um Archivkosten einzusparen und den Datenzugriff zu verbessern. Im Anschluss können die Röntgenbilder sowie Aufzeichnungen zur Röntgenuntersuchung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vernichtet werden. Unklar hingegen ist die Rechtslage bei der anschließenden Entsorgung von Papierdokumenten der Patientenakte. Hier müssen die verantwortlichen Ärzte aus fachlicher und arztrechtlicher Sicht abwägen. Steuerrelevante Dokumente dürfen nach der Digitalisierung vernichtet werden, wenn das Verfahren und die Prozesse den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung/den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoB/GoBS) entsprechen und nicht nach anderen Vorschriften die Aufbewahrung verlangt ist.
"Der digitale Wandel verändert das Gesundheitswesen. Als Entsorgungsfachbetrieb begleiten wir diesen Veränderungsprozess als externe Berater, vor allem im Bereich Datenschutz. Wir unterstützen Abfall- und Datenschutzbeauftragte bei der Archivführung, der regelmäßigen Leerung und natürlich auch bei Digitalisierungsprozessen", so Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung. "Genauso essentiell wie die sorgfältige Digitalisierung und die revisionssichere und gerichtsverwertbare Archivierung ist die häufig angeschlossene Vernichtung der Originale nach Bundesdatenschutzgesetz", so Calvo Moreno weiter. Informationen zu den Voraussetzungen, Bedingungen und der Vorgehensweise der Patientenakten-Digitalisierung entnehmen Praxen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Krankenhäuser dem geltenden Datenschutzrecht entsprechend Trägerschaft und Lage.
Bei der Entsorgung von Originaldokumenten, Röntgenfilmen und Datenträgern arbeiten Digitalisierer eng mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen. Diese entsorgen die sensiblen Daten sicher, vollständig und unwiederbringlich. Dafür tragen sie die Qualitätssiegel "Anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)" sowie "Akten- und Datenträgervernichtung nach DIN SPEC 66399-3".
Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen berät die Schmidt + Kampshoff GmbH in allen Fragen rund um den Datenschutz von sensiblen Patientenakten. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.
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Digitalisierung von Patientenakten immer gefragter
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Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail:
Pressekontakt: Agenda 17. Agentur für Public Relations Katrin Sturm, Dittrichring 17, 04109 Leipzig · Telefon +49 341 980 90 90 · Fax +49 341 980 89 17, E-Mail: ?
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Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf den Ankauf und die Entsorgung von Röntgenbildern nach Bundesdatenschutz (BDSG) spezialisiert. Dazugehörige Akten und Datenträger vernichten wir gleich mit. Seit 1983 arbeiten wir europaweit für Kunden aus Medizin, Industrie und Werkstoffprüfung. Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und eine eigene Entsorgungsanlage am Standort Rhede. Wir entsorgen, verwerten und vernichten in geschlossenen Entsorgungsprozessen nach DIN 66399-3 – fachgerecht, datenschutzkonform und rückstandslos. Wiederverwertbare Materialien führen wir in den industriellen Kreislauf zurück.
Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot: Mit der X-RAYBOX bieten wir Praxen, Laboren und Kliniken ein kostenfreies, sicheres und zeitsparendes System für Kleinmengen bis 20 Kilogramm.
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