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Pressemitteilung

Digitalisierung von Patientenakten immer gefragter

Anschließende Vernichtung muss nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgen

Bremen, 11. August 2016 Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für Röntgenbilder und Patientendaten ist die Schmidt + Kampshoff GmbH immer häufiger auch Partner von Digitalisierern. Vor allem Krankenhäuser lassen ihre Patientenakten inklusive den Röntgenfilmen von spezialisierten Unternehmen digitalisieren, um Archivkosten einzusparen und den Datenzugriff zu verbessern. Im Anschluss können die Röntgenbilder sowie Aufzeichnungen zur Röntgenuntersuchung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vernichtet werden. Unklar hingegen ist die Rechtslage bei der anschließenden Entsorgung von Papierdokumenten der Patientenakte. Hier müssen die verantwortlichen Ärzte aus fachlicher und arztrechtlicher Sicht abwägen. Steuerrelevante Dokumente dürfen nach der Digitalisierung vernichtet werden, wenn das Verfahren und die Prozesse den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung/den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoB/GoBS) entsprechen und nicht nach anderen Vorschriften die Aufbewahrung verlangt ist.


"Der digitale Wandel verändert das Gesundheitswesen. Als Entsorgungsfachbetrieb begleiten wir diesen Veränderungsprozess als externe Berater, vor allem im Bereich Datenschutz. Wir unterstützen Abfall- und Datenschutzbeauftragte bei der Archivführung, der regelmäßigen Leerung und natürlich auch bei Digitalisierungsprozessen", so Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung. "Genauso essentiell wie die sorgfältige Digitalisierung und die revisionssichere und gerichtsverwertbare Archivierung ist die häufig angeschlossene Vernichtung der Originale nach Bundesdatenschutzgesetz", so Calvo Moreno weiter. Informationen zu den Voraussetzungen, Bedingungen und der Vorgehensweise der Patientenakten-Digitalisierung entnehmen Praxen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Krankenhäuser dem geltenden Datenschutzrecht entsprechend Trägerschaft und Lage.

Bei der Entsorgung von Originaldokumenten, Röntgenfilmen und Datenträgern arbeiten Digitalisierer eng mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen. Diese entsorgen die sensiblen Daten sicher, vollständig und unwiederbringlich. Dafür tragen sie die Qualitätssiegel "Anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)" sowie "Akten- und Datenträgervernichtung nach DIN SPEC 66399-3".

Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen berät die Schmidt + Kampshoff GmbH in allen Fragen rund um den Datenschutz von sensiblen Patientenakten. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.
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