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Ab 1. Juli Pflicht - Der Energieausweis

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Pressemitteilung von: dach.de

Bildquelle: http://www.dach.de/bildersuche/

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Der Energieausweis informiert Hauseigentümer und Mieter über die energetische Qualität eines Hauses. Ab 1. Juli wird der Ausweis verbindlich für alle, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen.

Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis – auch Energiepass genannt – schrittweise für alle Gebäude verpflichtend. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab 1. Januar 2009 dann auch bei allen übrigen Wohngebäuden. In Zukunft muss der Ausweis bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie potentiellen Mietern oder Käufern vorgelegt werden. Diese sollen darin ablesen können, welche energetischen Qualitäten das Gebäude besitzt und wie viel Energie man fürs Heizen sowie die Warmwasserbereitung in dem betreffenden Gebäude benötigt.


Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Zu beachten ist, dass der Energieausweis in zwei unterschiedlichen Varianten ausgestellt wird: als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Der – aussagekräftigere, aber auch teurere – Bedarfsausweis fußt auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Der Ausweisaussteller überprüft dafür den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern sowie der Heizung. Meist wird diese Art Energieausweis gewählt, wenn konkrete Sanierungen geplant sind – oftmals verbunden mit einer Energieberatung. Wie viel jemand heizt, geht in die Bewertung dagegen nicht mit ein. Anders beim Verbrauchsausweis: Hier bilden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre die Bewertungsgrundlage des Passes. Das individuelle Heizverhalten wirkt sich also direkt auf das Ergebnis aus.

Noch bis zum 1. Oktober dieses Jahres kann zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Version gewählt werden. Danach wird der Bedarfsausweis Pflicht für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag. Zwar wird der Energieausweis zur Pflicht, vorlegen muss ihn der Eigentümer jedoch nicht automatisch. Wer diesen jedoch nicht rechtzeitig oder nur unvollständig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro.

Unterschiedliche Indizes

Ähnlich wie die beiden Ausweise unterscheiden sich auch die Markierungen auf den Ausweisen selbst: Gemein ist beiden Varianten eine Farbskala von Grün (= geringer Verbrauch) nach Rot (= hoher Verbrauch). Beim Verbrauchsausweis ist jedoch nur ein Pfeil eingezeichnet, der den Energieverbrauchswert angibt. Dieser Verbrauchswert ist durch einen so genannten standortbezogenen Klimafaktor bereinigt, was bedeutet, dass ein höherer Verbrauch in einzelnen harten Wintern nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes insgesamt führt.

Beim Bedarfsausweis sind dagegen zwei Pfeile eingezeichnet: Der erste gibt den Primärenergiebedarf an, der zweite den Endenergiebedarf. Letzterer weist lediglich die tatsächlich benötigte Energiemenge aus, während der Primärbedarf die gesamte „Vorkette“ mit einbezieht, also die Energiemenge für Erkundung, Gewinnung oder Umwandlung mit berücksichtigt. Ein ölbeheiztes Haus kommt daher schlechter weg als ein Gebäude, das seine Energie aus alternativen Quellen (Wind, Sonne, …) bezieht.

Zehn Jahre Gültigkeit

In beiden Fällen enthält der Ausweis Modernisierungsempfehlungen, mit denen sich der Energieverbrauch merklich reduzieren lässt. Die anfallenden Energiekosten lassen sich jedoch nicht exakt herauslesen, da der Verbrauch sehr individuell ist und daher Schwankungen unterliegt. Alle Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Energieausweises saniert, ist es jedoch ratsam, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Eine solche Überarbeitung ist in der Regel preisgünstig, da nur wenige Details vom Aussteller geändert werden müssen. Einen Ausweis anfertigen können dabei sowohl Architekten als auch speziell ausgebildete Handwerker (Heizungsinstallateure, Bau- und Haustechnikingenieure, …) mit entsprechender Zusatzqualifikation.


Die Preise für den Energiepass schwanken je nach Anbieter und Leistungsumfang, kosten in der Regel aber um die 50 Euro. Der Bedarfsausweis ist dabei deutlich teurer. Die Kosten muss der Eigentümer selbst tragen. Sind die Angaben im Ausweis nicht korrekt, haftet der Aussteller. Je nachdem, welchen Anbieter bzw. welche Variante man wählt, dauert es normalerweise zwischen 48 Stunden und vier Wochen, bis der Ausweis erstellt ist. Rechtzeitiges Beantragen ist daher empfehlenswert, insbesondere wenn man seine Immobilie bereits ab Juli vermieten oder verkaufen möchte!

Mehr Informationen zu dem Thema Energiesparen rund ums Dach finden Sie unter: http://www.dach.de/specials/sparen-rund-ums-dach/produkte/
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