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Hausbesitzer werden stärker in die Pflicht genommen

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Pressemitteilung von: EVEU - Europäischer Verband der Energie- und Umweltschutzberater

/ PR Agentur: PresseAgenturPaulus
Energieberater begrüßen Kabinettsentwurf zu EnEV2009

München (2. Juli 2008) – Der Europäische Verband der Energie- und Umweltschutz¬berater (EVEU e.V.) begrüßt den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV). „Die geplanten Änderungen für 2009 sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert EVEU-Vorsitzender Franz Sedlmeier das Vorhaben der Bundesregierung. „Es kann nicht sein, dass wir in Sachen Umweltschutz das Auto zum Südenbock erklären und bei unseren Fahrzeugen immer die höchsten Maßstäbe ansetzen, beim Thema Hausbau oder Altbausanierung aber die viel größeren Energieeinsparpotenziale ungenutzt liegen lassen“, so Sedlmeier.


Die neue EnEV2009 sieht deutlich schärfere Regelungen für den Neubau und die Altbausubstanz bei Umbauten oder Sanierungen vor. So müssen Neubauten künftig 30% Primärenergie einsparen. Auch bei wesentlichen Änderungen im Altbaubereich, zum Beispiel beim Austausch der Fenster oder bei Maßnahmen an Fassade oder Dach, sollen diese 30% ebenfalls zum Zuge kommen. Neu ist auch ein Verbot von Nachtspeicherheizungen. Bis 2020 werden sie für Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten nicht mehr zugelassen sein. Das Bundeskabinett will mit den schärferen Regelungen eine schnellere Modernisierung des Altbestandes erreichen und eine Steigerung der Investitionsquote von 2,7% auf 3,0% erzwingen. „Viele bisherigen Regelungen in der Energieeinsparverordnung sind in der Praxis ohne Wirkung geblieben“, bedauert Franz Sedlmeier. „Die neuen Regelungen werden einen geringeren Energieverbrauch und damit eine Reduzierung des CO2-Austoßes bewirken“, ist sich der EVEU-Vorsitzende sicher.

Dafür sorgen soll auch eine neue Bestätigungs- und Regresspflicht für Bauunternehmer. Diese müssen künftig den Bauherren bei Neu- und Umbauten schriftlich bestätigen, dass sie gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung gebaut haben. Stellt sich hinterher bei einer Überprüfung heraus, dass das nicht eingehalten worden ist, sind die Bauunternehmer regresspflichtig. Zur Überprüfung vor Ort sollen zudem die Schorn¬steinfeger herangezogen werden. Sie überprüfen künftig nicht nur die Sicherheit der Feuerstätten, sondern sie überprüfen auch, ob entsprechend der EnEV ein Haus saniert oder neu gebaut wurde.

„Wer vor hat, in den nächsten Jahren sein Haus zu modernisieren, sollte sich schon jetzt vom Energieberater individuell beraten lasen“, rät Franz Sedlmeier. Den mit den geplanten Pflichtmaßnahmen werden auch zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse wegfallen.

Unter www.eveu.de finden Hausbesitzer deutschlandweit die Kontaktadresse ihres Energieberaters vor Ort.
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