Gesetze in Zukunft auf Klimaverträglichkeit prüfen

Umweltminister stellt Antrag im Ministerrat

Umweltminister Josef Pröll unterbreitete gestern, Donnerstag, in seinem Bericht an den Ministerrat den Vorschlag, in Zukunft Gesetze einer Klimaverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. "Aus den Schlussfolgerungen des Klimagipfels 2008 der Bundesregierung geht hervor, dass es einen klaren Rahmen für die Prüfung neuer Gesetzesvorhaben auf ihre Klimaauswirkungen braucht. Ab Oktober 2008 sollen Regelungsvorhaben des Bundes - und eventuell auch der Länder - auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden. Der Maßstab dafür ist die Österreichische Klimastrategie", erklärte der Minister gestern im Ministerrat.

Ziel der Klimaverträglichkeitsprüfung ist es, Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass wesentliche Aspekte der Klimastrategie der Bundesregierung geprüft und dokumentiert werden. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen auf die Emission von Treibhausgasen; und die möglichen Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel.

In Zukunft soll daher jedes Bundesministerium im jeweiligen legistischen Wirkungsbereich jedes Regelungsvorhaben auf seine Auswirkungen auf klimarelevante Ziele und Maßnahmen überprüfen. Bei voraussichtlich maßgeblichen Auswirkungen sind auch mögliche Alternativen zur konkret vorgeschlagenen Regelungsmaßnahme zu beschreiben. Wird dem Regelungsentwurf nicht die klimafreundlichste Alternative zu Grunde gelegt, ist dafür eine Begründung in den Gesetzesmaterialien anzugeben.

Das Umweltbundesamt soll den Bundesministerien für Anfragebeantwortungen zur Verfügung stehen, um den bundesweiten Umsetzungsprozess zu unterstützen. Den einzelnen Ressorts wird zudem in der Einführungsphase eine Informationsveranstaltung angeboten, wobei das Ablaufschema der Klimaverträglichkeitsprüfung anhand relevanter Praxisbeispiele vermittelt werden soll. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft trägt die damit verbundenen Kosten, einschließlich der Einbeziehung des Umweltbundesamtes, für die Dauer von 12 Monaten ab der Einführung der Klimaverträglichkeitsprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass in diesem Zeitraum den anderen Bundesministerien dadurch kein finanzieller Aufwand entsteht.

Quelle: Lebensministerium


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /