Wiener Amtshäuser werden mit Energieausweisen ausgerüstet

MA 34 beginnt Umsetzung der Aushangpflicht bereits ein halbes Jahr vor der gesetzlichen Verpflichtung

Am 12. Juli 2008 trat die sogenannte Techniknovelle in Kraft. Durch diese Novelle wird die Wiener Bauordnung durch neue bautechnische Vorschriften, wie sie in den Richtlinien desÖsterreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) definiert wurden, erweitert. Gleichzeitig ist die Techniknovelle auch die Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und beinhaltet als solche die verpflichtende Erstellung von Energieausweisen für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden. Ab 1. Januar 2009 muss in der Folge an allen Gebäuden ein Energieausweis angebracht sein. Die MA 34 - Bau- und Gebäudemanagement beginnt bereits im Juli 2008 mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung. "Die Stadt Wien geht hier mit gutem Beispiel voran. Für 70 Amtshäuser, die von der MA34 - Bau- und Gebäudemanagement verwaltet und betreut werden, sind die Energieausweise bereits fertig. Auch die übrigen 117 Amtshäuser der Stadt Wien werden bis Ende des Jahres mit Energieausweisen ausgestattet sein", erklärte Stadtrat Dr. Michael Ludwig, heute, Freitag bei der Montage der ersten Energieausweistafel im Amtshaus in der Ebendorferstraße 4.* *

Die MA 34 - Bau- und Gebäudemanagement verwaltet direkt 187 Amtshäuser in ganz Wien. In der ersten Phase der Bestückung werden davon bereits 70 Gebäude mit Energieausweisen ausgestattet. Die Erstellung der Energieausweise wurde von der MA 34 bei der MA 39 - Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien beauftragt. Um aus diesen Energieausweisen maximalen Nutzen ziehen zu können, ist nach Erstellung der Energieausweise auch eine Erarbeitung von Sanierungsmöglichkeiten vorgesehen. Damit soll das vorhandene Energieeinsparungspotential so weit wie möglich ausgeschöpft werden.

Zwtl.: Enge Zusammenarbeit der Magistratsabteilungen

Die Erstellung der einzelnen Energieausweise erfolgt in Arbeitsteilung zwischen den beiden Magistratsabteilungen 34 und 39: In der MA 34 wird eine umfassende Bestandsaufnahme in Form von Planzusammenstellungen und einer Erhebung der bauphysikalischen und haustechnischen Qualität einschließlich von Fotodokumentationen vorgenommen. In der MA 39 werden, basierend auf diesen Vorarbeiten, anschließend Energieausweise erstellt. Diese Energieausweise entsprechen den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Details zum Energieausweis

Der Energieausweis enthält Informationen über den Heizwärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf und den Endenergiebedarf eines Gebäudes. Weiters werden für bereits bestehende Gebäude technisch und wirtschaftlich zweckmäßige Maßnahmen empfohlen, die für die Reduktion des Endenergiebedarfs des Gebäudes förderlich sind. Im Falle von Nicht-Wohngebäuden werden die erforderlichen Angaben durch den Kühlbedarf des Gebäudes und den Energiebedarf der haustechnischen Anlagen (getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie Beleuchtung des Gebäudes) ergänzt. Die Ausstellung des Energieausweises erfolgt durch einen berechtigten Sachverständigen mit einschlägiger Ausbildung, eine akkreditierte Prüfstelle oder zertifizierte Fachleute wie beispielsweise Baumeister oder Ziviltechniker.

Der Energieausweis ist ab der Ausstellung maximal zehn Jahre gültig und besteht aus einer Effizienzskala sowie Angaben zu detaillierten Ergebnisdaten. Die Einstufung der Effizienzskala erfolgt in einer grafischen Einteilung, vergleichbar dem bekannten "Kühlschrank-Pickerl" und berechnet sich aus dem jährlichen Heizwärmebedarf pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche und bezogen auf das Referenzklima gemäß dem Leitfaden des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) von Wohngebäuden und Nicht- Wohngebäuden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /