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Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

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Pressemitteilung von: IWU Magdeburg

/ PR Agentur: Informationsservice Wirtschaftsumwelt
IHR Partner für Fort- und Weiterbildungen seit 1990

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„Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen“ lautet der Titel des Seminars, welches am 12. März 2018 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen.

Schwerpunkt hierbei ist die Gefahrenabwehr und das dabei anzuwendende rechtliche Instrumentarium einschließlich der dazu vorgeschriebenen Verfahrenswege.

Besonderes Augenmerk wird auf die Auslegung des Bundesbodenschutzgesetzes und die viel diskutierte Abgrenzung zwischen Bodenschutz- und Wasserrecht gerichtet.

Der Stand der Technik bei der Havarienbekämpfung und zur Vorbeugung von Unfällen mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen wird dargelegt.


Anhand der grundlegenden Fakten und von Fallbeispielen werden die Teilnehmer zu einer pragmatisch orientierten Vorsorge ermutigt und das Instrumentarium zur erfolgreichen Verhinderung von Havarien und Unfällen sowie Minimierung der Folgen aufgezeigt.

Das Seminar wendet sich an Gewässerschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen, die mit wassergefährdenden oder gefährlichen Stoffen umgehen, Anlagen betreiben oder mit Gefahrstofftransporten befasst sind.

Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Verbänden, Kommunen sowie Umwelt- und Wasserwirtschaftsverwaltungen, Feuerwehren sowie der mit Natur-, Gewässerschutz- und Bodenschutz befassten Umweltbehörden werden ebenfalls angesprochen.


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 279€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W180312.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W180312.ics
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