EEG statt Tröpfchen auf den heißen Stein - leider nicht

Die Ökostromgesetz-Novelle im Bundesrat

Die 2. Ökostromgesetzes-Novelle passierte nun auch den Bundesrat. Die Novelle kann als Schritt in die richtige Richtung gesehen werden, aber solche Chancen wie das EEG in Deutschland bietet sie leider nicht.

Bundesrätin KERSCHBAUM meinte, die Novelle zum Ökostromgesetz sollte wieder mehr "frischen Wind" in die Ökostromszene bringen, was leider nicht passiert sei. Es wurde zwar viel Gesetzestext geschaffen, aber im Großen und Ganzen bleibe alles beim Alten. Vom deutschen Erneuerbaren Energien-Gesetz, dessen Übernahme die Grünen immer gefordert haben, sei man weit entfernt, so Kerschbaum. Auch bemängelte sie die Höhe
der Einspeisetarife für Photovoltaik und Geothermie, wies darauf hin, dass es in Österreich seit einiger Zeit einen Run auf Photovoltaik-Anlagen gibt, verstand aber nicht, warum man die kleinen Photovoltaik-Anlagen auf den Klimafonds verschiebt. Das angekündigte 10.000-Dächer-Programm sei zwar erstrebenswert, aber in Deutschland habe es bereits vor fünf Jahren ein 100.000 Dächer-Programm gegeben hat, strich sie heraus. In Österreich würde man langfristige Verträge für die Planungssicherheit und gerechtere Einspeisetarife brauchen, forderte die Bundesrätin.

Bundesrat WINTERAUER (S) hielt die Novellierung für ein "Gebot der Stunde", die estimmungen seien auf der "Höhe der Zeit" und daher könne er nur die Beschlussfassung empfehlen. Mit diesen Novellen soll es laut Expertenmeinung zu einer Reduzierung um 10 Mio. Tonnen Co2-Emissionen kommen; eine weitere Emissionsreduzierung werde durch den effizienten Leitungsausbau sowohl im Fernwärme-
als auch im Kälteausbau erfolgen. Neu in der Vorlage sei die soziale Komponente, dass nämlich Ausgleichszulagenbezieher vom Ökostromzuschlag befreit werden.

Bundesrat KAMPL erläuterte die Neuerungen der Vorlage, und verwies
auf einen Entschließungsantrag des Kärntner Landtages betreffend Erhaltung und Ausbau der österreichischen Wasserkraft, gerichtet an den Bundeskanzler, und bemängelte, dass man die Bemühungen eines Bundesland, das rechtzeitig die Bundesregierung darauf aufmerksam macht, was man alles tun kann und sollte, nicht wirklich zur Kenntnis nimmt.

Bundesrat KNEIFEL (V) meinte, der Energiehunger der Welt sei enorm und werde immer
größer. Der Strombedarf steige weiter an, der Zuwachs an erneuerbaren Energieformen
decke nicht einmal den Bedarfszuwachs. Die Abhängigkeit der EU von
Energielieferungen aus instabilen Regionen nehme ständig zu, denn Europa könne sich
maximal nur zu 45 % selbst mit Energie versorgen. Daher setzen viele europäische
Staaten auf Kernkraft, was nach Kneifels Meinung einen falschen Weg darstellt. In
Österreich drohe eine Versorgungslücke; unser Land habe sich im vergangenen
Jahrzehnt vom Stromexporteur zum –importeur gewandelt. Ohne eine vernünftige
Strategie zum Ausbau der heimischen Erzeugungskapazität im Bereich Wasserkraft und
thermischer Anlagen könnte sich die Situation weiter verschärfen, befürchtete er.


Staatssekretärin Christine MAREK warb für die Ökostromgesetz-Novelle, ein ihrer Meinung nach ausgewogenes Gesetz, das sowohl auf die Bedürfnisse der Wirtschaft als auch auf die Situation sozial schwacher Bevölkerungsgruppen Rücksicht nehme. Die Kritik der Grünen an einer zu geringen Ökostrom-Förderung wies die Redner zurück. Das Gesetz werde es ermöglichen, die Produktion stärker zu fördern als bisher und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, auch durch Ausbau der Fotovoltaik, unterstrich die Staatssekretärin und erläuterte das rasch und unbürokratisch umsetzbare "10.000 Dächer-Programm".


Das größte Potential für nachhaltige und klimaschonende Stromproduktion sieht Marek in Österreich bei der Wasserkraft. Als Beispiel für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung nannte Marek das Gesetz zur Förderung von Fernwärme- und Fernkälteleitungen, das dauerhafte CO2-Emissionsreduktionen ermöglichen wird.

Bundesrätin KEMPERLE (S) bekannte sich nachdrücklich zum Ausbau von Wärme- und Kälteleitungen, die insbesondere für Wien große Bedeutung haben, wo in den kommenden
Jahren mit einem starken Bevölkerungszuwachs zu rechnen sei. Fernwärme biete eine sichere, bequeme und zudem nachhaltige Wärmeversorgung, weil zunehmend erneuerbare Rohstoffe bei der Wärmeproduktion eingesetzt werden. Das Gesetz nehme auch auf den wachsenden Bedarf an Kühlenergie Bedacht. Die Umwandlung von Abwärme in Kälte auf Basis neuer Technologien erlaube eine klimaschonende Versorgung der Konsumenten.
Zudem schaffe das Gesetz die Voraussetzungen für den Bau neuer Kraftwerke, die Biomasse und Geothermik für die Produktion von Fernwärme und Fernkälte nutzen, argumentierte Bundesrätin Kemperle.

Bundesrätin KERSCHBAUM (oF) problematisierte den geplanten Ausbau der Wasserkraft, da die hydroenergetischen Kapazitäten ihrer Ansicht nach bereits weitgehend ausgeschöpft seien. Von Wasserkraft allein sei die Überwindung des Energieengpasses nicht zu erwarten. Auch der Bau von Gaskraftwerken sei nicht die richtige Antwort auf die zunehmende Energieknappheit, denn auch Gas sei ein fossiler Brennstoff.

Energiesparen und der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel seien richtige Ansätze, merkte die Bundesrätin an. Auch die Nutzung von Abwärme sei sinnvoll, räumte die Rednerin ein, beim Wärme- und -kälteleitungsausbaugesetz werde aber zuwenig auf die
Steigerung der Energieeffizienz geachtet, kritisierte Kerschbaum. Nicht einzusehen sei, dass Abwärme stärker gefördert werde als erneuerbare Energieträger. Es wäre wichtig, Ökostromproduzenten Einspeistarife zu bieten, die ihnen das Überleben sichern, verlangte die Bundesrätin.


Bundesrat PERHAB (V) hielt die Zeit für gekommen, die Ökostromgesetz-Novelle endlich
zu beschließen. Auf 13 Jahre garantierte Einspeistarife seien eine gute Lösung, die sich auch andere Branchen wünschen würden, sagte der Redner und wies überdies auf die Anhebung der Förderungsbeträge hin. Das sei ein gutes Angebot für die Ökostromproduzenten, wenn man gleichzeitig auch das Ziel im Auge habe, die Strompreise niedrig zu halten. Zudem sorge das Gesetz für die Erhaltung der Biogasanlagen und biete Anreize für neue Technologien. Die Sicherung von Arbeitsplätzen im Raum Pöls sei Teil einer Win-Win-Strategie zugunsten des Industriestandortes und für die Produktion nachhaltiger Energie.


Bundesrat TIEFNIG (V) würdigte die Maßnahmen zur Existenzsicherung von Biogasanlagen und brach eine Lanze für die Förderung der Fotovoltaik, wobei er auf das Vorbild Bayerns bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Fotovoltaikbranche aufmerksam machte. Da künftig immer weniger Öl, Gas und Kohle zur Verfügung stehen, der Energiebedarf aber steige und Atomkraft nicht in Frage komme, müsse Österreich auf
Fotovoltaik und Wind setzen, sagte Bundesrat Tiefnig.


Kein Einspruch gegen die 2.Ökostromgesetz-Novelle 2008, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, die Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes und gegen das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz. Die verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung des Bundesrates erfolgte jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Quelle: Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /