Welche Genehmigungen braucht man fü die Installation von Kleinwindkraftanlagen und ab welcher Größe sind Baugenehmigungen notwendig? Auf dieser Seite sollen erste Informationen zu dem Thema Genehmigung von Kleinwindanlagen bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie fü die Richtigkeit der Angaben übernehmen können. Angaben fü einen Standort sind im Allgemeinen nicht auf einen anderen Standort übertragbar. Diese Seite dient lediglich der ersten Orientierung. fü verbindliche Aussagen erkundigen Sie sich bitte bei den zustündigen Behörden.
Haben Sie an einem Standort eine Genehmigung fü eine Kleinwindkraftanlage eingeholt? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit: branchenverzeichnis@windjournal.de !
Die Grenzen fü Genehmigungsfreiheit unterscheiden sich von Standort zu Standort und sind auch davon abhängig, ob die Anlage in einem Wohngebiet/Gewerbegebiet etc. aufgestellt werden soll. Zust&äuml;ndig ist meist die lokale Baubehörde. Ebenfalls kommt es darauf an, ob die Anlage auf einem Haus errichtet werden soll oder auf einem freistehenden Mast.
Auch wenn die Aufstellung an dem entsprechenden Standort genehmigungsfrei sein sollte, empfiehlt es sich vor der Installation mit den Nachbarn zu sprechen, um eventuellen Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
In den meisten Fällen ist die lokale Bauaufsichtsbehörde / Gemeindeverwaltung zuständig. fü die Genehmigung werden eventuell Gebühren fällig.
Zum Thema Genehmigung der Windkraftanlage KUKATE findet sich auf der Internet-Seite www.windenergie-technik-crome/Bauplaene.htm folgende Aussage:
"Ob ein Windkraftanlagen - Selbstbauer eine Baugenehmigungsbehörde einschaltet, muss er fü seinen Einzelfall entscheiden . Klar ist: Wo kein Klüger ist, ist auch kein Richter .... (Gute Verhältnisse zu Nachbarn sind also ratsam!). [...] Befasst man jedoch eine Baubehörde mit einer Voranfrage oder einem Antrag, muss sie Kraft ihres Amtes tätig werden - sie muss!! (Sie muss nicht, wenn sie nicht gefragt wird und keiner sie anweist, sich konkret damit zu beschäftigen. Man macht ihr dann auch keine Arbeit ... ). Sollte sich ein Antrag später als nötig erweisen, ist es meist möglich, die geforderten Nachweise nachzureichen - um sie nachträglich genehmigen zu lassen.".
Diese Aussage ist nicht als Empfehlung des Wind Journals zu verstehen. Weitere Informationen und Ansichten können Sie direkt der Seite www.windenergie-technik-crome/Bauplaene.htm entnehmen.
Hier möchten wir in Zukunft Ihre Erfahrungen mit der Genehmigung von Kleinwindrädern in einzelnen Gemeinden nach Bundesland sortiert aufführen. Haben Sie an einem Standort eine Genehmigung fü eine Kleinwindkraftanlage eingeholt? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit: branchenverzeichnis@windjournal.de !
In Baden-Württemberg dürfen laut Artikel bei Spiegel-Online vom 4.1.2010 [...] Windräder mit einer Höhe bis zu zehn Metern ohne Genehmigung [...] errichtet werden
In Bayern dürfen laut Artikel bei Spiegel-Online vom 4.1.2010 [...] Windräder mit einer Höhe bis zu zehn Metern ohne Genehmigung [...] errichtet werden
bisher kein Eintrag.
bisher kein Eintrag.
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Erfahrungsbericht von Ingenieurbüro Jaworski (10.01.2009):
"fü kleine 10m Mast + R=1,8m - Rotoren, verlangt das Bauamt eine Baugenehmigung: Im Bereich Hansestadt Hamburg benötigen wir laut Hamburgischer Bauordnung, Anlage 2, Anlage zu §60 eine Baugenehmigung fü kleine Windkraftanlagen. In Anlage 2 HBO steht fü welche Vorhaben eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist. Windkraftanlagen sind dort nicht aufgelistet, also baugenehmigungspflichtig. Obiges habe ich heute aus dem Dezernat Wirtschaft und Umwelt, Fach-Amt Bauprüfung, Freie und Hansestadt Hamburg- bestätigt bekommen."
Quelle der Information:
Ingenieurbüro Jaworski, Hohler Weg 32, 21481 Lauenburg, Tel. 04153 582090,
jawor@t-online.de
bisher kein Eintrag.
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Im Saarland dürfen laut Artikel bei Spiegel-Online vom 4.1.2010 [...] Windräder mit einer H&öuml;he bis zu zehn Metern ohne Genehmigung [...] errichtet werden
Zuschrift von Thomas Seidel vom 3.12.2012:
Kleinwindkraftanlagen in Sachsen - Ein Erfahrungsbericht von Thomas Seidel
(Thomas.Seidel@cns-ts.de
)
Zuschrift von T. Schlenker vom 27. April 2010:
Hallo liebe Windfreunde,
ich kämpfe jetzt schon das 2. Jahr fü eine Genehmigung fü eine WKA.
Die Daten fü die Anlage habe ich von der Firma Heyde Windtechnik erhalten, die habe ich dann meinen Architekten gegeben u. er
hat einen Bauantrag gestellt. Es ist eine 5kw Anlage mit Netzparalelbetrieb u. 16 m hoch.
Da das Windrad an der Grundstücksgrenze steht muss der Nachbar seine Zustimmung geben, hat er auch getan.
Der Schock kam im Herbst, als das Umweltamt Pirna ein Gutachten fü Zugvögel u. Fledermäuse verlangte.
Das Umweltamt hat auch gleich ein Angebot fü mich eingeholt, kostet 7000 EUR.
Ich habe dann an das Landesumweltministerium Sachsen geschrieben, die haben auch geantwortet das das Angebot völlig überzogen ist.
Ich habe nun nach anderen Gutachtern gesucht u. bin in Freiberg fündig geworden, die machen das fü 1600 EUR,
ist auch noch ganz schön teuer aber ich komme nicht drumrum.
Das Gutachten wird nun an 3 Terminen stattfinden von Mai bis Juli u. im August kommt dann die Auswertung die ich aufs Bauamt nachreichen muß.
MfG T. Schlenker
( Schlenker-Daecher@t-online.de)
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(BauO LSA) Vom 20. Dezember 2005):
§ 60 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen:
(1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung fü
4. Masten, Antennen und ähnliche Anlagen:
f) Windkraftanlagen bis 10 m Nabenhöhe im Außenbereich;
In Sachsen-Anhalt dürfen laut Artikel bei Spiegel-Online vom 4.1.2010 [...] Windräder mit einer Höhe bis zu zehn Metern ohne Genehmigung [...] errichtet werden
bisher kein Eintrag.
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