3.3.2009 - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt veröffentlicht: Die neuen Richtlinien gelten für ab dem 1. März 2009 bei der BAFA gestellte Anträge und umfassen Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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