19.2.2009 - Seit 1. Januar 2009 gilt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wichtigste Neuerung ist die schnellere Absenkung der Solarförderung um acht Prozent im Jahr 2009 statt bisher fünf Prozent. Neu ist auch, dass sich für Fotovoltaik-Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 kW der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms rechnen kann. Neu sind aber auch manche Probleme: So macht die Fachzeitschrift PHOTON jetzt darauf aufmerksam, dass durch das neue EEG in manchen Fällen Strom aus bestehenden Fotovoltaik-Anlagen möglicherweise schlechter vergütet wird als bislang. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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