29.6.2010 - Die EEG-Clearingstelle hat ihr Hinweisverfahren 2010/1 zum Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaik-Anlage im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgeschlossen. Für die Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage ist demnach weder der Anschluss von Wechselrichter, noch die Anmeldung zum Netzanschluss oder die Einspeisung von Strom in das Netz erforderlich. Die Frage des Inbetriebnahmezeitpunkts ist für all diejenigen derzeit von besonderer Bedeutung, die für ihre Anlage noch die bisherige Vergütung nach EEG 2009 sichern wollen. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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