30.7.2021 - Nach § 6 der vor der Sommerpause beschlossenen jüngsten EEG-Version können Kommunen künftig nicht nur an den Stromerlösen von Wind-, sondern auch von Photovoltaikparks beteiligt werden. Doch möglicherweise beißt sich die neue Option mit anderen Formen der Kommunalbeteiligung. <img width='800' height='533' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Fotomontage: Ortsschild Energiewende mit Photovoltaik, Windrad , Sonnenblume und Strom-Freileitung' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: PhotographyByMK</div> zum vollen Artikel bei
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