26.7.2013 - Einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge muss die Mehrwertsteuer für netzgekoppelte Solar-Anlagen auf jeden Fall zurückerstattet werden. Geklagt hatte ein österreichischer Hausbesitzer, der im Jahr 2005 eine Fotovoltaik-Anlage installiert und den nicht selbst verbrauchten Strom... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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