21.10.2022 - Der Bundestag hat das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) novelliert. Ab 2024 müssen Betreiber von kleinen und mittleren Altholzanlagen aufwändige und teure Zertifizierungen nachweisen, damit auf Holz kein CO2-Preis fällig wird. Das findet der FVH falsch. <img width='1023' height='509' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Ab 2024 müssen Betreiber von kleinen und mittleren Altholzanlagen aufwändige und teure Zertifizierungen nachweisen, damit auf Holz kein CO2-Preis fällig wird.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: Detailfoto / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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