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Suche29.10.2026 - Seit dem 1. Oktober gilt die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL). Peter Stratmann ist als Referatsleiter für Erneuerbare Energien bei der Behörde einer der „Väter” der MiSpeL-Regeln. Er spricht im Interview mit Solarthemen-Chefredakteur Guido Bröer über die Freuden der Pflicht und die Chancen, die sich aus der Festlegung für den bivalenten Betrieb von Speichern und E-Mobil-Ladepunkten ergeben. Foto: Bundesnetzagentur zum vollen Artikel bei Solarserver
Quelle: aus dem News-Feed: Solarserver entnommen .
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