15.7.2022 - Künftig können auf oder an einem Gebäude jeweils eine PV-Anlage zur Volleinspeisung und eine zweite zum vorrangigen Eigenverbrauch gleichzeitig ans Netz gehen, ohne dass diese zur Bestimmung der Vergütung zusammengefasst werden. <img width='1200' height='800' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus - in zwei Bereiche gesplittet' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: Guido Bröer</div> zum vollen Artikel bei
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