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Artikel vom 05.03.2012

Planungssicherheit für Erneuerbare Energie-Projekte in Gefahr

HUSUM. Im Vordergrund der Diskussion um die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) steht zurzeit die geplante Kürzung der Photovoltaik-Förderung. Der windcomm schleswig-holstein e. V., der Windenergie-Branchenverband des nördlichsten Bundeslandes, weist darauf hin, dass sich die Novellierung auf alle erneuerbaren Energien auswirkt.

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„Mit der geplanten Verordnungsermächtigung verliert jedes Erneuerbare Energie-Projekt seine Planungssicherheit“, kritisiert windcomm-Vorstand Ulla Meixner und appelliert an die Landesregierung, eine Gesetzesänderung in dieser Form abzulehnen. „Wir sind darauf eingestellt, dass die Vergütungssätze etwa alle vier Jahre nach unten korrigiert werden. Dazwischen ist Zeit, um neue Projekte durchzurechnen. Doch jetzt will die Bundesregierung eine Möglichkeit zur Vergütungskürzung in aller Eile zum 9. März 2012 in Kraft setzen – das heißt, dass Kredite teuer und Investitionen blockiert werden.“

Laut Kabinettsbeschluss soll in das neue EEG in Paragraf 64 g eine Verordnungsermächtigung eingefügt werden. Sie ermächtigt die Bundesregierung, ohne Zustimmung des Bundesrates das Marktintegrationsmodell auch auf die Windenergie und andere Formen der erneuerbaren Energiegewinnung auszudehnen. Bisher galt das Modell nur für die Photovoltaik. Demnach kann die Bundesregierung für jedes Kalenderjahr festlegen, ob nur ein bestimmter Prozentsatz der eingespeisten Strommenge vergütet wird. Wird ein Grenzwert überschritten, kann die Bundesregierung für die restliche Strommenge die Vergütungshöhe pro eingespeister Kilowattstunde sowie die Höhe der Marktprämie bei der Direktvermarktung von erneuerbarem Strom regeln.

Nachdem der Entwurf zur Änderung des EEG am 29. Februar das Kabinett passiert hat, findet voraussichtlich am 8. März die erste Lesung im Bundestag statt. Die Gesetzesänderung kann frühestens Ende März endgültig beschlossen werden, soll jedoch, so steht es im Entwurf, rückwirkend zum 9. März in Kraft treten. Der windcomm schleswig-holstein e. V. schließt sich dem Aufruf des Bundesverbands Windenergie (BWE) an die Mitglieder des Bundestages an, mit Rücksicht auf die Ziele der Energiewende einer solchen Gesetzesänderung nicht zuzustimmen.

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Der windcomm schleswig-holstein e. V. ist ein Vertretungsorgan der schleswig-holsteinischen Windbranche. Er wurde im März 2010 gegründet und hat Mitglieder aus allen Teilbereichen der Wertschöpfungskette der Onshore- und Offshore-Windindustrie. Der Verein vertritt die Interessen der regionalen Unternehmen und Institutionen der Windbranche und fungiert als zentrale Vernetzungs- und Informationsplattform.

windcomm schleswig-holstein e. V., Martin Schmidt, 05.03.2012

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