12.1.2023 - Wer Fördermittel aus dem Energiewende-Programm „progres.nrw“ beantragt und angibt, noch keinen Vertrag unterzeichnet zu haben, darf dies auch nicht tun, bevor die Zusage des Landes vorliegt. Sonst darf das Land eine Rückzahlung der Förderung fordern. Foto: Studio East / stock.adobe.com zum vollen Artikel bei Solarserver
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