Zu den beschlossenen Vorgaben gehört die generelle Pflicht des Anlagenbetreibers, ein Gelände bei Stilllegung einer Industrieanlage in den Ausgangszustand zurückzuführen. Dies dient dem vorbeugenden Boden-, Grund- und Trinkwasserschutz und ist aus Sicht des VKU die bessere Option gegenüber der möglicherweise später notwendigen Sanierung eines Anlagengeländes und der nachträglichen Entfernung von Schadstoffen aus Boden und Grundwasser, was immer teurer als die Vermeidung der Einträge gefährlicher Stoffe im Vorfeld ist.
In Deutschland ist das Schutzniveau bereits sehr hoch. Der VKU begrüßt deshalb, dass neu zu erfüllende Vorgaben der EU-Richtlinie auch nur auf jene Anlagen angewendet werden, die unter die Richtlinie fallen, und nicht auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen. Dies hatte der Verband im Laufe des Verfahrens gefordert.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung
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Carsten Wagner, 21.02.2013
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