8.3.2013 - Als einer der ersten Energieversorger haben sich die Elektrizitätswerke Schönau juristisch gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten gewehrt. Am 7. März 2013 kippte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Netzentgeltbefreiung als rechtlich nicht zulässig und hob die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur auf. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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