13.7.2012 - Das Amtsgericht Ulm hat dem Antrag der centrotherm photovoltaics AG (Blaubeuren) auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung (gemäß ESUG bzw. § 270b InsO.) statt gegeben. Damit werde die reibungslose Fortführung des Geschäftsbetriebs im Schutzschirmverfahren erleichtert, so das Unternehmen in seiner Pressemitteilung. Lieferanten hätten nun die Sicherheit, dass ab sofort erbrachte Lieferungen und Leistungen bezahlt werden. Auch für die rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ändere sich derzeit nichts, so das Unternehmen. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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