20.1.2008 - Solarthemen 271: Die Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im neu aufgelegten Marktanreizprogramm (KFW-Programm Erneuerbare Energien, Nr. 128) können erst nach Notifizierung der neuen Richtlinie durch die EU-Kommission beantragt werden. Da das Vorgängerprogramm bis zum 31.12.2007 befristet war, ist in der Zwischenzeit keine Antragstellung möglich. KfW-Formulare, die bis zum 31.12. bei der Hausbank eingereicht wurden, [...] zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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