17.2.2016 - Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Durchschnittsstrompreisverordnung zur Kenntnis genommen. Die Verordnung passt die Berechnung der maßgeblichen Stromkosten für die Besondere Ausgleichsregelung an die Vorgaben der Europäischen Kommission an und stellt diese auf Durchschnittsstrompreise um. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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