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Suche14.1.2016 - Solarthemen 463. Die Clearingstelle EEG hat dagegen votiert, dass eine 4,5-kW-PV-Anlage, die später um wenige Module erweitert wurde, dadurch insgesamt der 70-Prozent-Regel unterliegt. Die Anlage wurde ursprünglich im Jahr 2011 nach dem EEG 2009 in Betrieb genommen, in dem es noch keine 70-Prozent-Regel gab. Die Erweiterung auf 5 kW erfolgte 2012, ohne dass der 4-kW-Wechselrichter verändert ... zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
Quelle: aus dem News-Feed: Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien entnommen .
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