15.7.2022 - Die Novelle des EEG wird zum größten Teil erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten, um der EU-Kommission ausreichend Zeit zur beihilferechtlichen Prüfung zu geben. Einige Passagen, unter anderem die neuen PV-Vergütungssätze sollen allerdings rückwirkend gelten. <img width='1200' height='800' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zwei Dächer mit Photovoltaik (Einfamilienhäuser)' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: Guido Bröer</div> zum vollen Artikel bei
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