Für zielführend hält der BEE einen Vorschlag des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), der sich an einer früheren Methodik zur Berechnung der Umlage orientiert, jedoch an entscheidenden Stellen überarbeitet wurde: Laut IZES lassen sich die Fluktuierenden Erneuerbaren Energien (FEE) aus Sonne und Wind nicht sinnvoll über grenzkostenorientierte Märkte wie die Strombörse vermarkten, da sie zwar hohe Fixkosten, aber keinerlei Brennstoffkosten vorweisen (Merit-Order-Effekt). Deshalb sollten Strommengen aus regenerativen Kraftwerken wie vor dem Jahr 2010 wieder an alle Stromversorgungsunternehmen (Vertriebe) verteilt werden. Anders als beim alten Modell sollten die Vertriebe aber den EE-Strom als stromhandelsübliches 15-Minuten-Band erhalten. Das heißt, alle 15 Minuten erhalten die Vertriebsunternehmen die aktuelle EE-Erzeugung. Ihre Aufgabe besteht dann darin, den Rest des Stroms zu ergänzen, der noch fehlt, um die von ihm belieferten Stromkunden mit dem benötigten Strom zu versorgen. Dies erfolgt an der Strombörse, am Regelenergiemarkt oder an den anderen Strommärkten.
Die Stromvertriebe würden also darum konkurrieren, wer den günstigsten "Reststrom" besorgen kann. Beispielsweise kann dieser von flexiblen Biogasanlagen, neuen Gaskraftwerken, modernisierten Kohlekraftwerken oder auch die zeitweise Leistungsreduzierung einer Aluminiumhütte sein.
"Das IZES-Modell treibt den Umbau des Energiemarktes voran, da hier die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt steht. Außerdem stärkt er den Wettbewerb zwischen den Stromvertrieben um die günstigsten Ergänzungsmöglichkeiten", sagt BEE-Geschäftsführer Falk.
- Die Lieferanten werden zu wichtigen Energiewende-Akteuren aufgewertet, indem sie in ihren Strom-Bilanzkreisen eine volkswirtschaftlich sinnvolle Ausgleichs- und Integrationsleistung erbringen. - Auch organisieren die Lieferanten einen wettbewerblichen Suchprozess nach der notwendigen Ausgleichsenergie (Residuallastmarkt). Zugleich sind sie gezwungen, systematisch den fortschreitenden Systemwandel in ihren Beschaffungsstrategien vorauszudenken. - Die Position der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hingegen reduziert sich damit wieder auf ihre Marktrolle als neutrale Infrastrukturdienstleister und Systemverantwortliche. Damit würde die derzeitige treuhänderische Vermarktungsfunktion der EEG-Anlagen am Spotmarkt beendet.
Ronald Heinemann, 12.02.2013
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