3.4.2017 - Die Pläne der Bundesregierung, Verbrauchern bei ihren Bauvorhaben mehr Rechte und Freiheiten einzuräumen sind durch den Bundesrat. Damit kommt das Bauvertragsrecht ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Neben mehr Rechtssicherheit und -klarheit erwartet die Verbraucher damit ab dem 01. Januar 2018 vor allem auch mehr Transparenz hinsichtlich Vorschriften und Verträgen. Für viele Planungsbüros bedeutet das neue Bauvertragsrecht eine große Umstellung. zum vollen Artikel bei enbausa.de
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