8.10.2014 - Eigentümer laufender Solaranlagen, die bereits Steuersparmöglichkeiten wie Investitionsabzugsbeträge oder Sonderabschreibungen genutzt haben, können diese Möglichkeiten erneut in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Fotovoltaikanlage rechtzeitig verkaufen und den erzielten... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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